Pflegehilfsmittel: Welche Ansprüche haben Pflegebedürftige?

Geschrieben von Dirk Staudinger Dirk Staudinger
Förderungen
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Pflegebedürftige Personen in Deutschland haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, um ihre Selbstständigkeit im Alltag zu unterstützen und die Pflege zu erleichtern. Diese Ansprüche sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Hier sind einige wichtige Informationen zu den Ansprüchen von Pflegebedürftigen auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel: Welche Ansprüche haben Pflegebedürftige?

Pflegegrad

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist nicht an einen bestimmten Pflegegrad gebunden. Pflegebedürftige in Deutschland können unabhängig von ihrem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben. Es gibt jedoch Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Unterstützung je nach Pflegegrad. Hier sind einige wichtige Informationen:

Pflegehilfsmittelkatalog

Die Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse finanziert werden, sind im Pflegehilfsmittelkatalog aufgeführt. Dieser Katalog enthält eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Gehhilfen, Inkontinenzprodukte, Pflegebetten, Rollstühle und vieles mehr.

Höhe der finanziellen Leistungen

Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem bestimmten Betrag. Pflegebedürftige müssen jedoch oft einen Eigenanteil zuzahlen.

Verordnung durch einen Arzt oder Therapeuten

In der Regel muss ein Arzt oder Therapeut die Notwendigkeit eines Hilfsmittels bescheinigen und eine Verordnung ausstellen.

Beantragung

Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen die Pflegehilfsmittel bei ihrer Pflegekasse beantragen. Dies sollte vor dem Kauf erfolgen. Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und genehmigt die notwendigen Hilfsmittel, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Leistungen je nach Pflegekasse variieren können. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegedienst über die spezifischen Ansprüche und Verfahren zu informieren. In vielen Fällen kann auch eine individuelle Beratung bei einem Pflegeberater hilfreich sein, um die bestmögliche Versorgung und Unterstützung sicherzustellen.
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Dirk Staudinger

Dirk Staudinger

Redakteur

Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Neben Treppenliften schreibt er auch über weitere Hilfsmittel für Senioren.

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