Gründe und Zeitpunkt einer Umversorgung
Die häufigsten Gründe, die eine Umversorgung notwendig machen können, sind folgende:
- Ein veränderter Gesundheitszustand
Wenn sich der allgemeine Gesundheitszustand des Nutzers verändert. Ein neuer Elektrorollstuhl ist erforderlich, um den geänderten Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Körperhaltung oder die Mobilitätsanforderung verändert.
- Technische Mängel oder Defekte
Wenn der bestehende Elektrorollstuhl technische Probleme hat, die nicht mehr behoben werden können oder eine zuverlässige Funktion nicht mehr gewährleistet ist. Hierbei ist eine Umversorgung auf einen neuen Elektrorollstuhl wirtschaftlicher als eine Wartung.
- Veränderung der Lebensumstände
Veränderungen in den Lebensumständen des Nutzers, wie z.B. ein Umzug in eine andere Umgebung oder Änderungen im täglichen Leben, könnte eine Umversorgung notwendig werden. Somit bleibt die Mobilität gesichert.
- Veraltete Technologie
Fortschritte in der Technologie können dazu führen, dass neue Modelle besser an die Bedürfnisse des Nutzers angepasst sind oder zusätzliche Funktionen bieten, die die Lebensqualität verbessern könnten.
Allgemeine Unzufriedenheit reicht in der Regel nicht allein aus, um eine Umversorgung von Elektrorollstühlen zu rechtfertigen. Die Entscheidung für eine Umversorgung basiert auf konkreten, objektiven Kriterien, die den medizinischen, funktionalen oder technischen Bedarf belegen.
Umversorgung zu jeder Zeit
In all diesen Fällen ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse des Nutzers zu berücksichtigen um sicherzustellen, dass der Elektrorollstuhl optimalen Komfort und Unterstützung bietet. Eine Umversorgung zu einem besser geeigneten Elektrorollstuhlmodell ist daher jederzeit möglich. Dies gilt unabhängig davon, wann der bisherige Elektrorollstuhl beantragt wurde. Die sofortige Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse des Nutzers ist von entscheidender Bedeutung, um die Lebensqualität aufregt zu erhalten und die Unabhängigkeit zu fördern. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über mögliche Optionen zu informieren und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Zustimmung der Krankenkasse zur Umversorgung
In Deutschland ist die Krankenkasse grundsätzlich verpflichtet, notwendige Hilfsmittel, einschließlich Elektrorollstühlen, zu übernehmen, wenn die medizinische Notwendigkeit und die Verordnung durch einen Arzt nachgewiesen sind. Es müssen jedoch zwei wichtige Schritte erfüllt sein:
Der Arzt muss eine Verordnung ausstellen, welche dokumentiert, dass der bestehende Elektrorollstuhl die gesundheitlichen Bedürfnisse des Patienten nicht mehr ausreichend erfüllt oder dass ein neuer Elektrorollstuhl für eine Verbesserung der Lebensqualität oder Mobilität erforderlich ist. Der Nutzer bekommt bei diesem Schritt ein Rezept für einen Elektrorollstuhl ausgestellt.
Als nächstes prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit der Umversorgung durch Gutachten oder Bewertungen von Fachleuten. Hierfür besprechen wir vorab telefonisch, welcher Elektrorollstuhl für Sie in Frage käme. Der für Sie passende Elektrorollstuhl wird im Anschluss bei einem vor Ort Termin bei Ihnen zu Hause von Fachkräften vorgestellt. Sie können Probefahren, Fragen stellen und die Fachkraft beurteilt die Eignung des vorgestellten Elektrorollstuhls mithilfe der Erstellung eines Erprobungsberichts.
Für die Erstellung eines Erprobungsberichts stehen wir Ihnen zur Seite. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder direkt telefonisch unter 0800 777 23 46.
Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, die Kosten für einen geeigneten Elektrorollstuhl zu übernehmen, der den medizinischen Anforderungen entspricht. Sie kann jedoch bestimmte Modelle oder Ausstattungen als "übermäßigen Luxus" betrachten, wenn sie über die medizinischen Notwendigkeiten hinausgehen, und diese möglicherweise nicht vollständig übernehmen.
Was tun, wenn die Krankenkasse trotzdem die Umversorgung ablehnt?
Wenn die Krankenkasse die Umversorgung eines Elektrorollstuhls ablehnt, sollten Sie zunächst eine schriftliche Begründung der Ablehnung einholen, um die Gründe genau zu verstehen. Überprüfen Sie anschließend, ob alle erforderlichen Unterlagen und medizinischen Nachweise korrekt und vollständig eingereicht wurden.
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein, indem Sie detaillierte Gründe angeben und gegebenenfalls zusätzliche Beweise beifügen. Es kann hilfreich sein, Unterstützung von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Patientenberater in Anspruch zu nehmen, um den Widerspruch effektiv zu formulieren.
Sollte der Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen. Zusätzlich können Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten oder Anpassungen des bestehenden Rollstuhls prüfen, falls eine sofortige Lösung erforderlich ist.
Text erstellt: 23.10.2024 | Zuletzt aktualisiert: 08.11.2024 | Wörter: 727
Dirk Staudinger
Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Neben Treppenliften schreibt er auch über weitere Hilfsmittel für Senioren.