Die Hilfsmittelbox in Kürze
Die Hilfsmittelbox beinhaltet individuell zusammengestellte Pflegehilfsmittel, welche für den Verbrauch bestimmt sind. Darunter zählen Produkte wie Desinfektionsmitel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, usw. In der Regel wird die Box Ihnen monatlich mit der Post zugestellt. Die Kosten für die Pflegebox übernimmt die Pflegekasse bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich. Die Versandkosten übernimmt in der Regel der Anbieter. Somit erhalten Sie die Pflegehilfsmittel kostenfrei und ohne Zuzahlung.
Individuelle Anpassung
Pflegebedürfnisse können stark variieren. Die Pflegeboxen können entsprechend den individuellen Bedürfnissen zusammengestellt werden. Zum Beispiel kann eine Box für die häusliche Pflege speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sein, während eine andere Box mehr auf die Unterstützung bei chronischen Krankheiten ausgerichtet ist.
Inhalt der Box
In der Regel kann der Inhalt einer Hilfsmittelbox individuell festgelegt werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht von typischen Produkten.
Desinfektionsmittel für die Hände
Handdesinfektionsmittel töten Keime, Bakterien und Viren auf der Hautoberfläche ab und schützen uns somit vor potenziell gefährlichen Krankheiten. Dies ist besonders wichtig in Zeiten von Pandemien, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben. Doch auch im Alltag, abseits von großen Gesundheitskrisen, können Handdesinfektionsmittel dabei helfen, Erkältungen und Grippeviren in Schach zu halten.
Desinfektionsmittel für Flächen
Flächendesinfektionsmittel sind speziell entwickelte Produkte, die dazu dienen, Oberflächen von Mikroorganismen zu befreien. Diese Produkte spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung einer hygienischen Umgebung und tragen dazu bei, die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen.
Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen sind unscheinbare, aber äußerst nützliche Produkte, die im Bereich des Schlafkomforts und der persönlichen Hygiene eine wichtige Rolle spielen. Diese Unterlagen schützen unser Bett und die Matratze vor möglichen Verschmutzungen und Flüssigkeiten. Bettschutzeinlagen sind wasserdicht und absorbieren Flüssigkeiten, wie Urin oder verschüttete Getränke, zuverlässig.
Einmalhandschuhe
Pflegekräfte oder pflegende Angehörige verwenden Einmalhandschuhe, um sich vor potenziell infektiösen Materialien, Körperflüssigkeiten und chemischen Substanzen zu schützen, die bei der Pflege älterer Menschen auftreten können. Sie tragen zudem zur Infektionskontrolle bei, indem sie die Verbreitung von Krankheitserregern zwischen Pflegekräften und Patienten verhindern.
Medizinischer Mundschutz
Die Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken in der Pflege älterer Menschen hat in den letzten Jahren eine noch nie dagewesene Bedeutung erlangt, insbesondere in Zeiten von Gesundheitskrisen wie der COVID-19-Pandemie. Diese Masken sind zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Pflegekräfte geworden, um sowohl sich selbst als auch die ihnen anvertrauten älteren Menschen zu schützen.
FFP2-Masken
FFP2-Masken bieten einen hohen Schutz vor Partikeln und Aerosolen, einschließlich Viren, die für ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem besonders gefährlich sein können. Pflegekräfte verwenden FFP2-Masken, um sich vor potenziell infektiösen Krankheitserregern zu schützen, die ältere Menschen gefährden könnten.
Schutzschürzen
Schutzschürzen sind ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung in der Pflege älterer Menschen. Diese speziellen Schürzen dienen dazu, Pflegekräfte vor verschiedenen Arten von Verschmutzungen und potenziell infektiösen Materialien zu schützen, während sie sich um ältere Menschen kümmern.
Kostenübernahme
Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einer Kostengrenze von 40 Euro monatlich übernehmen.
Diese Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.
§ 40 SGB XI
Voraussetzungen der Kostenübernahme
- Pflegegrad
Es muss ein Pflegegrad vorliegen. Der geringste Grad (Pflegegrad 1) genügt hierbei aber bereits. Ein höherer Pflegegrad verändert auch nicht den maximalen Betrag von 40 Euro.
- Häusliche Pflege
Die Pflege muss Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft stattfinden. Bei einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erfolgt keine Kostenübernahme. In diesem Fall wäre die Pflegeeinrichtung für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln verantwortlich.
Kostenübernahme beantragen
Für die Beantragung der Kostenübernahme haben Sie zwei Möglichkeiten:
Antrag über den Anbieter erledigen lassen
Den Antrag zur Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse, und damit alle Formalitäten, übernimmt der Anbieter der Hilfsmittelbox selbst. Mit ihm besprechen Sie, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen, und er stellt den erforderlichen Antrag für diese. Der Weg über den Anbieter ist im Normalfall der einfachste und schnellste Weg.
Antrag selbst stellen
Sie können den Antrag natürlich auch selbst stellen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag in der Regel schriftlich, aber formlos, erfolgen muss. Zudem muss die Art der benötigen Pflegehilfsmittel aufgelistet werden.
Rückmeldung des Antrags
In der Regel erhalten Sie schon kurze Zeit nach dem Antrag eine Rückmeldung zu diesem. Zu lange Zeit lassen darf sich die Pflegekasse nicht, denn im Sozialgesetzbuch ist eine Rückmeldung bis spätestens 3 Wochen nach Antragseingang geregelt. Ist der MDK an der Entscheidung mit beteiligt, verlängert sich die Frist um zwei Wochen. Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, so gilt Ihr Antrag als angenommen.
Wird der Antrag bewilligt, wird Ihnen der Anbieter monatlich eine Hilfsmittelbox zusenden. Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung unter Umständen auch zeitlich befristet sein kann.
Wird Ihr Antrag abgeleht, lesen Sie sich die genaue Begründung der Ablehnung durch und legen Sie ggf. Widerspruch ein.
Anbieter
In Deutschland gibt es einige Anbieter, welche sich auf den Vertrieb von Hilfsmittelboxen spezialisiert haben. Bei diesen Anbietern können Sie in der Regel aus unterschiedlichen Paketen mit unterschiedlichem Inhalt wählen, oder sich eine Box selbst zusammenstellen.
Anbieter in der Übersicht
Nicht jeder Anbieter bieten Ihnen die selbe Auswahl von Produkten an. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung einiger Anbieter mit den angebotenen Produkten.
Produkt |
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Pflegebox.de / Sanubi |
Curendo |
Pflegemittelbox |
Clara Pflegebox |
Einmalhandschuhe |
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Größe wählbar |
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Material wählbar |
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Bettschutzeinlagen |
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Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen |
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Handdesinfektion |
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Desinfizierendes Handgel |
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Flächendesinfektion |
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Flächendesinfektionstücher |
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Schutzschürze |
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Medizinischer Mundschutz |
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FFP2 Masken |
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Esslätzchen |
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Fingerlinge |
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Auch bei Sanitätshäusern oder Apotheken können Sie eine Hilfsmittelbox beantragen. Diese vertreiben die Boxen größtenteils aber nicht selbst, sondern arbeiten mit einem der spezialisierten Anbieter zusammen, welcher den Versand der Box übernimmt.
Mehr zu den Anbietern
Fragen und Antworten
Falls Sie privat versichert sind, erhalten Sie vom Anbieter der Pflegebox zunächst eine Rechnung, welche Sie selbst zahlen müssen. Diese wird aber von allen uns bekannten privaten Versicherer erstattet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Krankenversicherung.
Die Versandkosten werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen. In der Regel übernehmen aber die Anbieter die Versandkosten für Sie.
Text erstellt: 25.09.2023 | Zuletzt aktualisiert: 31.10.2023 | Wörter: 1139
Dirk Staudinger
Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Neben Treppenliften schreibt er auch über weitere Hilfsmittel für Senioren.