24-Stunden Pflege

Geschrieben von: Foto von Marion Neumann Marion Neumann
Lesezeit: 18 Minuten
Das Wichtigste auf einen Blick

Eine sogenannte 24-Stunden Pflegekraft

  • wohnt im Haushalt der unterstützungsbedürftigen Person, ist aber nicht 24 Stunden in Dienstbereitschaft
  • übernimmt Grundpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuung, darf aber keine medizinische Behandlungspflege vornehmen
  • arbeitet auf Grundlage eines fairen und rechtskonformen Vertrags, kann aber über verschiedene Modelle angestellt werden
  • wird kostenmäßig nicht von der Kasse übernommen, aber das Pflegegeld, das dem Pflegegrad entsprechend gewährt wird, kann zur Finanzierung genutzt werden

Was ist 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege ist eine Form der Pflege, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, da sie es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und gleichzeitig die notwendige Pflege und Unterstützung zu erhalten. Die meisten Menschen bevorzugen es, wenn aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe benötigt wird, im eigenen Zuhause gepflegt zu werden.

24-Stunden-Pflege

Zudem sind Plätze in Pflegeheimen nicht in ausreichender Anzahl vorhanden und werden meistens nur nach Warteliste vergeben, sind also bei kurzfristigem Bedarf nicht verfügbar.

Wenn die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, oft schon in Kombination mit einer Tagespflege und Hilfe durch Angehörige zur Versorgung der pflegebedürftigen Person nicht mehr ausreicht, gibt es die Möglichkeit einer 24-Stunden-Betreuung.

Häusliche Pflege

Die 24-Stunden-Pflege gehört zur häuslichen Pflege, denn die Betreuung findet in häuslicher Gemeinschaft statt, das heißt, die Pflegekraft zieht in den Haushalt des pflegebedürftigen Angehörigen ein. Die Begriffe Rund-um-die-Uhr-Betreuung, 24-Stunden-Betreuung zu Hause (oder 24 h-Pflege oder Betreuung) beschreiben alle dieselbe Art der Betreuung, bei der hauswirtschaftliche und Betreuungsleistungen sowie Grundpflege wie Körperhygiene von Betreuungspersonen, sogenannten 24-Stunden-Pflegekräften, im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen erbracht werden. Man kann aber auch von Betreuung im häuslichen Umfeld sprechen.

Auch die Bezeichnung Live-in-Pflege, Live-in-Betreuung oder Live-in-Care wird mittlerweile häufig verwendet. Live-in bedeutet hier übersetzt aus dem Englischen ungefähr so viel wie „mit im Haushalt lebend“, da die 24-h Pflegekräfte, im Englischen Live-ins genannt, gemeinsam mit der zu betreuenden Person in deren Wohnung oder Haus leben.

Anwesenheitsbetreuung

Manchmal wird auch von einer Anwesenheitsbetreuung gesprochen, denn die im Haushalt lebenden Pflegekräfte sind zwar 24 Stunden anwesend, aber nicht 24 Stunden dienstbereit. Eine Betreuung rund um die Uhr oder 24 Stunden, wie in vielen Bezeichnungen enthalten, ist damit nicht gemeint und auch gesetzlich nicht zulässig, denn eine Betreuungskraft arbeitet natürlich nicht durchgängig.

Vertraglich werden Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten vereinbart. Da die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft stattfindet und die Pflegekraft theoretisch auch 24 Stunden anwesend ist, ist diese zwar für Notfälle oder auch mal nachts abrufbereit, aber dies bedeutet natürlich nicht, dass sie am Stück 24 Stunden arbeiten muss oder darf.

Ausländische Pflegekräfte

Die häuslichen Betreuungskräfte kommen aus Kostengründen häufig aus dem osteuropäischen Ausland. Sie werden meistens über Agenturen an Familien mit Pflegebedarf vermittelt und die vertragliche Gestaltung variiert. Im Idealfall wechseln sich zwei Pflegekräfte im Drei-Monats-Turnus ab, sodass der Pflegebedürftige zwei feste Bezugspersonen hat.

Pflegeteams aus Deutschland

Alternativ gibt es aber auch Agenturen, die eine tatsächliche Rund-um-Versorgung für stark pflege- oder betreuungsbedürftige Personen mit Hilfe eines Pflegeteams aus Deutschland anbieten. Die Betreuungskräfte kommen dann aus der Region und wechseln sich im Schichtdienst ab. Die Versorgung findet zwar zu Hause bei der pflegebedürftigen Person statt, die Pflege- bzw. Betreuungskräfte ziehen aber nicht bei ihr ein. Diese Variante ist mit erheblichen Kosten verbunden. Im Folgenden beschränken wir uns daher auf die weit häufigere Variante der 24-h Betreuungskräfte aus dem Ausland.

Welche Aufgaben übernimmt die 24-Stunden Pflege- bzw. Betreuungskraft?

Haushaltsführung

Die 24-h-Pflegekraft führt in aller Regel den Haushalt der Pflegeperson, das heißt, sie übernimmt alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Dazu gehören Einkaufen und Kochen genauso wie Wäschewaschen, Bügeln, Ordnung halten, Müllentsorgung und ggf. auch Putzen. Auch Pflege von Zimmerpflanzen und Gartenpflege in gewissen Grenzen kann Bestandteil der Aufgaben sein. Ist ein Haustier vorhanden, wird auch dieses mit versorgt.

Grundpflege

Auch für die Grundpflege der Pflegeperson ist die 24-h Hilfe zuständig. Dies umfasst, sofern notwendig, Hilfe bei der Körperpflege (Duschen, Eincremen, Rasieren, Haar- und Nagelpflege, Kämmen, Mund- und Zahnpflege), aber auch Unterstützung beim An- und Ausziehen. Ist Hilfe beim Toilettengang oder eine Inkontinenzversorgung erforderlich, gehört auch das zu den Aufgaben. Außerdem achtet die Betreuungskraft auf ausreichende Nahrungsaufnahme, beachtet dabei Diätpläne oder Allergien und hilft beim Essen an sich, wenn nötig.

Betreuung

Eine sehr wichtige Aufgabe besteht in der Unterhaltung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung. Viele ältere Pflegebedürftige sind aufgrund körperlicher Einschränkungen immobil und abgeschnitten von sozialen Kontakten. Hier kann die Pflegekraft dazu beitragen, dass keine Vereinsamung stattfindet und die pflegebedürftige Person bei der Pflege sozialer Kontakte und der Alltagsgestaltung unterstützt wird. Da die 24-h Pflegekraft mit der Pflegeperson unter einem Dach lebt, ist immer ein Gesprächspartner vor Ort, der zu Beschäftigungen animieren und zu Unterhaltung (Vorlesen, Spiele, TV etc.) beitragen kann. Auch die Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen und Verwandtschaftsbesuchen sowie gemeinsame Spaziergängen sind Bestandteil der Betreuungsaufgaben.

Keine medizinische Pflege

Häusliche Betreuungskräfte dürfen keine medizinische Behandlungspflege übernehmen. Alle Leistungen, die eine ärztliche Therapie sicherstellen und vom Arzt verordnet wurden, gehören zur Behandlungspflege. Dazu zählen zum Beispiel Blutzuckermessung, Verabreichen von Injektionen und auch die Gabe von Medikamenten.

Sofern solche Maßnahmen erforderlich sein sollten, dürfen diese nur von examinierten Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes gemäß Verschreibung des Arztes ausgeführt werden.

Auch zur Entlastung der Betreuungskraft können Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes wie Behandlungspflege oder klassische Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Hausnotruf oder Pflegesachleistungen sind außerdem mit dem Einsatz einer 24-Stunden Betreuungskraft kombinierbar.

Die meisten Kräfte aus dem osteuropäischen Ausland, die über Agenturen vermittelt werden, sind keine ausgebildeten Pflegefachkräfte. Dies ist auch nicht erforderlich zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Richtiger ist daher aber eigentlich der Begriff häusliche Betreuungskraft.

Vorteile

Im Folgenden werden die verschiedenen Vorteile der 24-Stunden-Pflege genauer betrachtet:

Vertraute Umgebung

Die 24-Stunden-Pflege ermöglicht es den Pflegebedürftigen, in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben. Dies bietet eine vertraute und komfortable Umgebung, die oft zur emotionalen Stabilität und zum Wohlbefinden beiträgt. Der Verlust der vertrauten Umgebung, wie er bei einem Umzug in ein Pflegeheim auftreten kann, wird vermieden.

Individuelle Betreuung

In der 24-Stunden-Pflege erhält der Pflegebedürftige eine individuell zugeschnittene Betreuung. Die Pflegekraft kann die Pflegebedürfnisse und Vorlieben der Person besser kennenlernen und entsprechend darauf eingehen. Dies ermöglicht eine persönlichere Pflege, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Entlastung für die Familie

Die 24-Stunden-Pflege kann eine erhebliche Entlastung für die Familie des Pflegebedürftigen bedeuten. Die Angehörigen müssen sich weniger um die tägliche Pflege kümmern und können sich stattdessen auf die emotionalen und sozialen Bedürfnisse ihrer Lieben konzentrieren. Dies kann die Familie vor Überlastung bewahren und Beziehungen stärken.

Soziale Interaktion

Für Personen, welche wenige soziale Kontakte haben, bietet die Pflegekraft einen wertvollen Ersatz. Einsamkeit kann also vorgebeugt werden, da die Betreuungsperson in demselben Haushalt lebt und fast immer anwesend ist. Außerdem kann sie bei der Aufrechterhaltung von bisher vernachlässigten sozialen Kontakten unterstützen.

Kontinuierliche Pflege

24-Stunden-Betreuungskräfte leben mit der Pflegeperson unter einem Dach und kümmern sich in vertraglich festgelegter Weise kontinuierlich um die Betreuung der hilfebedürftigen Person. Dadurch wird der Aufbau einer persönlichen Beziehung ermöglicht und täglich verschiedene Pflegekräfte vermieden. Im Idealfall wechseln sich zwei Pflegekräfte im Drei-Monats-Rhythmus ab. So ist eine kontinuierliche Pflege auch von Menschen mit schweren gesundheitlichen Problemen durch eine oder zwei Bezugspersonen gewährleistet.

Sicherheit im Notfall

Dadurch, dass 24-Stunden Betreuungskräfte in demselben Haushalt mit dem oder den hilfebedürftigen Menschen leben, ist im unvorhersehbaren Notfall auf jeden Fall jemand vor Ort. Es kann also umgehend eine Erstversorgung stattfinden und ein Sanitäter oder Notarzt geholt bzw. die Angehörigen verständigt werden. Im Notfall trägt die Anwesenheit einer Betreuungskraft auf jeden Fall zur Sicherheit bei.

Nachteile

Obwohl die 24-Stunden-Pflege viele Vorteile bietet, gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die bei der Entscheidung für diese Pflegeform berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige der häufigsten Nachteile:

  • Organisation von Pflegeeinsätzen durch Angehörige
    Obwohl die 24-Stunden-Pflege die Belastung für die Familie verringern kann, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Angehörigen vollständig entlastet werden. Sie müssen immer noch die Koordination und Überwachung der Pflege übernehmen, was zeitaufwändig und stressig sein kann.
  • Privatsphäre und Autonomie
    In der 24-Stunden-Pflege kann der Pflegebedürftige seine Privatsphäre und Autonomie einschränken. Die ständige Anwesenheit von Pflegekräften kann das Gefühl von Unabhängigkeit beeinträchtigen.
  • Kulturelle- und Sprach-Probleme
    Wenn die Sprachkenntnisse der Betreuungskraft nicht ausreichend sind oder erhebliche kulturelle Unterschiede bestehen, kann es zu Problemen in der Kommunikation und beim Verständnis füreinander kommen. Dadurch kann das Wohlbefinden sowohl der Betreuungskraft als auch des Pflegebedürftigen beeinträchtigt werden und die Qualität der Pflege sinken.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Nachteile der 24-Stunden-Pflege stark von den individuellen Umständen und den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen abhängen.

Voraussetzungen für eine 24-Stunden Pflegekraft

Ausländische Betreuungskräfte müssen zu fairen, rechtskonformen Bedingungen in Deutschland arbeiten können. Dafür gelten arbeitsrechtliche Richtlinien und auch der neue Branchenstandard der DIN SPEC 33454 sollte dabei Beachtung finden.

Außerdem muss im Haushalt, in dem die Hilfe benötigt wird, ein möbliertes Zimmer (mindestens mit Bett und Schrank), das über ein Fenster mit Tageslicht und eine Heizung verfügt, vorhanden sein. Dies dient der 24-Stunden Pflegekraft als Rückzugsort und wird ihr für die Zeit der Beschäftigung zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Zimmer für Pflegekraft

Ist eine Einliegerwohnung vorhanden, wäre das eine noch komfortablere Alternative zu einem möblierten Zimmer. Ein eigenes Badezimmer ist keine Voraussetzung, normalerweise reicht die Mitbenutzung eines vorhandenen Badezimmers mit Dusche oder Badewanne.

Die kostenlose Nutzung eines Internetanschlusses über LAN oder WLAN sollte möglich sein, damit der Kontakt zu Angehörigen im Heimatland problemlos gehalten werden kann

Modelle

Für die Anstellung einer ausländischen Betreuungskraft gibt es verschiedene Modelle. Dabei müssen jeweils die entsprechenden gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Oft erfolgt die Vermittlung der Hilfskräfte aus dem Ausland über eine Agentur in Deutschland, die auf eines der folgenden Modelle zurückgreift.

Modell 1
Entsendungsmodell

Das Entsendungsmodell in der 24-Stunden-Pflege bezieht sich auf eine spezielle Art der Organisation, bei der Pflegekräfte aus dem Ausland in das Zielland entsandt werden, um dort die Betreuung und Pflege von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen zu übernehmen.

Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige wenden sich also an eine Vermittlungsagentur in Deutschland, die mit Agenturen im Ausland kooperiert oder dort eigene Stützpunkte hat. Diese Agenturen vor Ort kümmern sich um die Rekrutierung, Qualifizierung und Entsendung der Betreuungskräfte und sind für deren Steuern, Versicherungen und Sozialabgaben zuständig.

Der Vertrag wird demnach nicht mit der Betreuungskraft direkt geschlossen, sondern mit der Vermittlungsagentur in Deutschland, an welche auch die Bezahlung erfolgt. Die Betreuungskräfte selbst werden wiederum von den ausländischen Agenturen entlohnt.

Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Oft wird in Zusammenhang mit diesem Modell die Gefahr der Scheinselbstständigkeit genannt, da es sein kann, dass die Tätigkeit der 24-h-Pflege die Voraussetzungen einer Selbstständigkeit nicht erfüllt.

Eines der Indizien für Scheinselbstständigkeit besteht in einer Weisungsbefugnis durch den Auftraggeber. Die Betreuungskraft sollte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben daher frei agieren und entscheiden können, sodass der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nach eigener Organisation und Einschätzung erbracht wird. Ein Direktionsrecht des Auftraggebers darf nicht bestehen, die Betreuungskraft darf also nicht unmittelbar an Anweisungen ihres Auftraggebers gebunden sein. Dies sollte auch vertraglich entsprechend festgehalten werden.

Ein weiterer Hinweis auf Scheinselbstständigkeit besteht z.B. darin, dass die Arbeit in den Räumen des Auftraggebers erfüllt wird. Da aber auch Aufgaben wie Einkaufen oder Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergänge zum Anforderungsprofil einer Betreuungskraft zählen können – also Tätigkeiten außerhalb der Räume des Auftraggebers – ist es von den individuellen Gegebenheiten abhängig, inwieweit das zutrifft.

Modell 2
Beauftragung einer/s selbstständig Gewerbetreibenden

Die unterstützungsbedürftige Person oder deren Angehörige schließen bei diesem Modell einen Vertrag direkt mit einer Betreuungsperson, die selbstständig Gewerbetreibende ist.

Dies erfolgt in den meisten Fällen auch unter Beteiligung einer Organisation, die die Hilfskräfte aus dem Ausland zwar vermittelt, aber nicht entlohnt, sondern nur alle bürokratischen Aufgaben wie Angebotsübermittlung, Rechnungsstellung, Erledigung der Steuererklärung etc. für diese übernimmt. Die Zusammenarbeit der Betreuungskräfte aus dem Ausland mit der Agentur in Deutschland kann z.B. aufgrund eines Franchisevertrags stattfinden, sodass ein Teil der gezahlten Vergütung an die Agentur geht.

Als selbstständig Gewerbetreibende unterliegen diese ausländischen Betreuungskräfte nicht den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, wie es bei Hilfspersonen ist, die über das Entsendungsmodell nach Deutschland kommen. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Dienstbereitschaft rund um die Uhr zulässig oder vorgesehen ist, aber die Betreuung kann individuell und fair gestaltet werden.

Anspruch auf Mindestlohn von 12 Euro/Stunde seit 01.10.2022

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 24.06.2021 entschieden, dass auch ausländische Betreuungskräfte, die in einen Haushalt nach Deutschland entsandt werden, Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn haben. Dies gilt sowohl für die geleisteten Arbeitsstunden als auch für den Bereitschaftsdienst.

Bei der vertraglichen Gestaltung muss dies entsprechend beachtet werden. Denn z.B. Bereitschaftsdienst kann schon darin gesehen werden, dass die Betreuungskraft bei der zu betreuenden Person im selben Haushalt wohnt und dazu verpflichtet ist, egal zu welcher Tageszeit, auf Abruf (z.B. beim nächtlichen Toilettengang) Hilfe zu leisten. Auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes müssen hier eingehalten werden.

Modell 3
Arbeitgebermodell

In diesem Fall treten die unterstützungsbedürftige Person oder deren Angehörige als Arbeitgeber auf und die Betreuungskraft ist Arbeitnehmer. Es müssen also alle nach deutschem Arbeitsrecht geltenden Bestimmungen beachtet werden.

Das bedeutet:

  • Die Arbeitszeit muss gemäß dem Arbeitszeitgesetz geregelt sein.
  • Bei der Entlohnung darf der gültige Mindestlohn für Arbeits- und Bereitschaftszeiten nicht unterschritten werden.
  • Es besteht Anspruch auf Versicherungs- und Kündigungsschutz.
  • Es besteht Urlaubsanspruch und im Krankheitsfall eine gilt eine Lohnfortzahlung.

Es empfiehlt sich, einen Wochenplan mit Tätigkeiten und Arbeitszeiten zu erstellen, um sicherzustellen, dass allen gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird. Außerdem sollte die Arbeitszeit exakt erfasst werden, da in jedem Fall nicht die vertraglich vereinbarte, sondern die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet werden muss und im Zweifelsfall auch nachgefordert werden kann.

Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten benötigen keine Arbeitserlaubnis, um im Privathaushalt in Deutschland zu arbeiten, da die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Ansonsten ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Ein Vorteil des Arbeitgebermodells liegt darin, dass normalerweise kein regelmäßiger Wechsel der Betreuungskraft z.B. im Drei-Monats-Rhythmus stattfindet, wie dies klassischerweise meistens bei den anderen, bereits oben dargestellten Modellen der Fall ist. So bleibt die Betreuungskraft durchgängig als Bezugsperson für die pflegebedürftige Person erhalten.

Hoher bürokratischer Aufwand und Kosten

Das Arbeitgebermodell geht somit mit hohem bürokratischen Aufwand einher. Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag müssen unter Angabe der Steueridentifikationsnummer der Betreuungskraft direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Während der Beschäftigung besteht für die Betreuungskraft Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies setzt für die Anmeldung bei der Sozialversicherung eine Betriebsnummer voraus, die der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit erhält.

Um dem Arbeitszeitgesetz zu entsprechen, sind oft Ergänzungen durch teilstationäre Pflege (Tagespflege), Hausnotruf, Essen auf Rädern oder einen ambulanten Pflegedienst notwendig, die zusätzliche Kosten verursachen.

Vermittlung über eine Agentur

Vorteile einer Pflegeagentur

  • Professionelle Vermittlung und Rechtssicherheit
    Pflegeagenturen organisieren die Auswahl und Entsendung der Pflegekräfte, was die Suche und Einstellung erleichtert, denn alle bürokratischen Schritte werden von der Agentur übernommen.
  • Erfahrene Betreuungskräfte
    Die entsandten Betreuungskräfte werden bedarfsgerecht ausgewählt, ggf. qualifiziert und haben oft schon viele Jahre Erfahrung in der Pflege.
  • Ansprechpartner bei Problemen
    Sollte es Probleme geben oder kann die Betreuungskraft aus persönlichen oder Krankheitsgründen den Vertrag nicht mehr erfüllen, kann man sich direkt, meist auch über eine Notfallnummer außerhalb der Geschäftszeiten, an die Agentur wenden. Diese unterstützt dann umgehend bei der Problemlösung oder sorgt für Ersatz.

Kosten

Die Kosten einer 24-Stunden Pflegekraft setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und hängen von mehreren Faktoren ab. Auch das gewählte Modell für die vertragliche Gestaltung und die Einbeziehung einer Agentur hat Einfluss auf die Höhe der Kosten. Diese bewegen sich in einem Rahmen von 2.500,– Euro bis 6.000,– Euro pro Monat, wobei beim Arbeitgebermodell die monatlichen Mindestkosten höher liegen und erst bei 4.500,– beginnen.

  • Arbeitslohn
    Meistens wird für die Tätigkeit der Betreuungskraft ein Tagessatz angesetzt und dann die Kosten für die Dauer der Beschäftigung berechnet. Der Tagessatz richtet sich zwar auch zum Teil nach dem erforderlichen Arbeitsaufwand, aber hauptsächlich sind die Sprachkenntnisse der Betreuungsperson der ausschlaggebende Punkt. Je höher also das Sprachniveau ist, desto höher ist auch der Tagessatz.
  • Reisekosten
    Zusätzlich fallen meistens als Extrakosten die Reisekosten der Betreuungskraft für An- und Abreise nach Deutschland aus dem Heimatland an. Hier können die Kosten abhängig von der einbezogenen Agentur variieren, da diese manchmal unterschiedliche Konzepte haben.
  • Vermittlungsgebühr
    Auch für die Vermittlungsarbeit der Agentur können monatliche Kosten anfallen. Dies ist aber ebenso wie die Reisekosten von Agentur zu Agentur verschieden.
  • Kost und Logis
    Ein weiterer Bestandteil sind Aufwendungen für Kost und Logis der Betreuungskraft. Da die sogenannten 24-Stunden Pflegekräfte typischerweise mit im Privathaushalt wohnen, fallen hier außer Strom- und Heizkosten keine zusätzlichen Kosten an. Die Kosten für deren Verpflegung kommen natürlich jeweils noch hinzu.
  • Medizinische Versorgung
    Die Kosten für medizinische Versorgung, einschließlich Medikamente und Arztbesuche, sind oft ein separater Posten. Diese können je nach Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen erheblich variieren.
  • Pflegeausrüstung und -material
    Wenn spezielle Pflegeausrüstung oder Materialien benötigt werden, wie beispielsweise Rollstühle, Gehhilfen oder Inkontinenzprodukte, können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Unterbringungskosten der pflegebedürftigen Person
    Es fallen keine zusätzlichen Kosten für die Unterkunft des Pflegebedürftigen an, da er in seiner eigenen Wohnung oder seinem eigenen Haus bleibt. Dies ist ein Vorteil der 24-Stunden-Pflege gegenüber der Unterbringung in einem Pflegeheim, wo die Unterkunftskosten oft erheblich sind.

Kostenübernahme und Finanzierung

Pflegegeld

Bei einer 24-Stunden Pflege durch Hilfskräfte aus dem Ausland, wird keine Pflege durch examinierte Pflegekräfte geleistet, sondern eine Betreuung der unterstützungsbedürftigen Person gewährleistet. Aus diesem Grund gewährt die Pflegekasse lediglich Pflegegeld, das je nach Höhe des vorliegenden Pflegegrades variiert. Dabei spielt es keine Rolle, welches Modell in der vertraglichen Gestaltung gewählt wurde.

Werden zusätzlich Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, hat dies wiederum Auswirkung auf die Höhe des für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege zur Verfügung stehenden Pflegegeldes.

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen in der Inanspruchnahme der Leistungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Die Kosten für eine 24-Stunden Betreuungskraft können damit zumindest zu einem gewissen Teil übernommen werden.

Monatlicher Entlastungsbetrag

Erfolgt der Einsatz der ausländischen Hilfskraft über eine Agentur, können deren in Rechnung gestellte Kosten über den sogenannten monatlichen Entlastungsbetrag – je nach Höhe ganz oder zumindest zum Teil – geltend gemacht werden und somit von der Pflegeversicherung erstattet bzw. bezuschusst werden.

Steuerentlastung

Außerdem kann die Beschäftigung einer Betreuungskraft unter bestimmten Voraussetzungen bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, und zwar im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Allerdings können hier nur 20 % der Lohn- und Fahrtkosten bis maximal 4.000,– Euro pro Jahr anerkannt werden.

Geschrieben von:
Marion Neumann

Marion Neumann

Dpl. Ökonomin und Autorin

Marion Neumann hat über viele Jahre Expertenwissen im Bereich Treppenlift und Pflege aufgebaut und verfasst Artikel zu verschiedenen Fragestellungen, die für Senioren oder andere Pflegebedürftige und deren Angehörige von Interesse sind.

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