Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: So sichern Sie sich den Zuschuss

Geschrieben von Jennifer Ann Steinort Jennifer Ann Steinort
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Pflege Zuhause
Lesezeit 9 Minuten

Die Wohnumgebung ist für Pflegebedürftige oft der Mittelpunkt ihres Lebens, hier verbringen sie viel Zeit. Sie haben sich das häusliche Umfeld mit Liebe eingerichtet, um sich wohlzufühlen. Doch mit zunehmendem Alter oder einem Pflegegrad kann sich die Sicht auf die Wohnumgebung ändern. Plötzlich lauert dort vieles, dass Stürze provoziert oder die Mobilität erschwert. Mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können Sie in Ihrem Zuhause Barrieren abbauen – wir erklären Ihnen, wie Sie die Pflegekasse daran beteiligen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: So sichern Sie sich den Zuschuss

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Ein hoher Badewannenrand, der eine gewisse Beweglichkeit erfordert, eine steile Treppe, die einen Kraftaufwand bedeutet und schmale Türen, die dem Rollstuhl nicht gerecht werden – bei einer Pflegebedürftigkeit kann Ihnen die Wohnumgebung Ihre Grenzen aufzeigen. Doch damit müssen Sie sich nicht abfinden. Mit den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen tragen Sie aktiv zur Umgestaltung Ihrer häuslichen Umgebung bei.

Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Einbau eines Treppenlifts
  • Anbringen beidseitiger Geländer an der Treppe
  • Montage eines Innen- oder Außenaufzugs
  • Umbauten, die einem barrierefreien Bad dienen
  • Montage von Haltegriffen, zum Beispiel im Badezimmer
  • Vergrößerung von Türen oder Abbau von Türschwellen
  • Installation eines Badewannenlifts
  • Anbringen eines rutschsicheren Belags im Treppenhaus
  • Absenken des Briefkastens

Sie möchten sich über alle wohnumfeldverbessernden Maßnahmen informieren, die von der Pflegekasse bezuschusst werden? Dann werfen Sie am besten einen Blick in das entsprechende Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

Wussten Sie schon?

Neben dem Eingriff in die Bausubstanz oder dem Umbau bereits vorhandener Möbel kann auch ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten. Allerdings nur dann, wenn die künftige Bleibe weniger Barrieren für den Pflegebedürftigen verspricht. Mit einem Umzug von einem treppenreichen Reihenhaus in eine Erdgeschoßwohnung führen Sie beispielsweise eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme durch.

Wer profitiert besonders von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind für alle Menschen gedacht, die in ihrem Zuhause regelmäßig auf Barrieren stoßen.

Trifft beispielsweise Folgendes auf Sie zu? Dann beschäftigen Sie sich am besten näher mit den passenden wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:

  • ausgeprägte Schwäche – z.B. Treppenlift
  • Gangunsicherheit – z.B. Anbau von Handläufen
  • eingeschränkte Beweglichkeit – z.B. Absenken des Briefkastens
  • Sehbehinderung – z.B. Stufenmarkierungen
  • Rollstuhl – z.B. Türvergrößerung

Die Pflegekasse macht mit: der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange im gewohnten Umfeld verbleiben – diesen Wunsch unterstützt die Pflegekasse, unter anderem mit Leistungen wie den Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld oder der Verhinderungspflege. Mit dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hat die Pflegekasse ein weiteres Ass im Ärmel. Für Sie bedeutet das: Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, bündeln Sie bestenfalls Ihren Anspruch – bis zu vier Menschen können den Zuschuss dann erhalten, das macht insgesamt 16.000 Euro. Wohnen Sie mit Ihrem ebenfalls pflegebedürftigen Ehepartner zusammen, können Sie den doppelten Zuschuss, also 8.000 Euro, beanspruchen.

Wichtig:

Im Zusammenhang mit den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen lesen Sie wiederholt von dem Begriff „Einzelmaßnahme“. Tatsächlich kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen. Sie können in einer Aktion beispielsweise einen Treppenlift einbauen und gleichzeitig die Türen verbreitern, trotzdem gibt es nur einmal Geld von der Pflegekasse. Doch keine Sorge: Macht eine Veränderung der Pflegesituation eine erneute Anpassung notwendig, können Sie den Zuschuss noch einmal beantragen – die Voraussetzungen sind dabei die gleichen wie bei der Erstbeantragung.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Zuschuss erfüllen?

Natürlich gibt es auch bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. So stellt die Pflegekasse sicher, dass die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein anerkannter Pflegegrad. Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 mitbringen. Der Zuschuss bleibt aber unabhängig von der Höhe Ihres Pflegegrads stets bei 4.000 Euro pro Person.

Außerdem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Umbaumaßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege
  • Sie als pflegebedürftige Person steigern dadurch Ihre Selbstständigkeit
  • die Maßnahmen beugen einer Überforderung bei Ihnen oder bei einem pflegenden Angehörigen vor

Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen? Dann können Sie sich direkt bei den Mitarbeitern der Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe informieren.

In diesen Situationen bieten sich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weniger an

Eine Erleichterung der Pflege, mehr Selbstständigkeit, eine Entlastung pflegender Angehöriger und die vollständige Nutzung von Wohnräumen, auch auf der obersten Etage – auf den ersten Blick haben wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nur Vorteile. Tatsächlich machen sie das Leben für alte und/oder pflegebedürftige Menschen wesentlich komfortabler. Doch bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen oft einen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten – während der Anpassung müssen Sie womöglich mit Lärm und einer Einschränkung der Privatsphäre rechnen. In einigen Fällen geht eine zeitaufwendige Planung voraus, insbesondere bei größeren Eingriffen, wie der Gestaltung eines barrierefreien Bads. Trotzdem lohnen sich die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unterm Strich für die meisten pflegebedürftigen Menschen.

In folgenden Situationen sollten Sie sich das Vorgehen aber besser genau überlegen:

  • Sie planen in nächster Zeit einen Umzug
    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie der Einbau eines Liftsystems, können eine Immobilie zwar aufwerten, oft bekommen Sie bei einem Hausverkauf aber nicht den eingesetzten Betrag zurück. Planen Sie in nächster Zeit einen Umzug, beispielsweise in ein betreutes Wohnen, ist es womöglich besser, eine Übergangslösung zu finden – Leihgeräte, wie ein gemieteter Treppenlift, können dabei helfen.
  • Ihr Budget ist knapp
    Streben Sie eine recht große Maßnahme an, reicht der Zuschuss der Pflegekasse meist nicht aus. Eine Badewanne in eine Dusche umzubauen, kostet alleine schon zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Um nicht in finanzielle Engpässe zu kommen, sollten Sie die Kosten daher unbedingt durchkalkulieren. Dabei helfen Ihnen ausführende Unternehmen.
  • Sie wohnen zur Miete
    Wenn Sie vorhaben, mit den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in die Bausubstanz einzugreifen, müssen Sie zuvor die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Ist er nicht einverstanden, können Sie beispielsweise kein barrierefreies Bad schaffen. Der Vermieter ist übrigens nicht verpflichtet, sich an den Umbaumaßnahmen zu beteiligen
    Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie die Investitionen tätigen möchten, wenn Ihnen die Immobilie nicht gehört.

So beantragen Sie den Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Die Beantragung bedeutet einen gewissen bürokratischen Aufwand, dieser ist aber bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen recht gering. Einige Pflegekassen bieten mittlerweile Online-Formulare an. Sie können den Zuschuss aber auch auf dem Postweg beantragen – hierfür reicht ein formloses Schreiben aus. Geben Sie darin genau an, welche Wohnraumanpassung geplant und warum sie nötig ist. Vergessen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Versichertennummer nicht. Natürlich ist auch Ihre Kontoverbindung entscheidend, damit die Pflegekasse Ihnen das Geld nach Bewilligung überweisen kann. Sie können sich nicht so recht vorstellen, wie der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aussieht? Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief herausgegeben, der Ihnen einen guten Eindruck vermittelt. Legen Sie Ihrem Anschreiben am besten einen Kostenvoranschlag der ausführenden Firmen bei. Außerdem kann eine Bescheinigung über die Notwendigkeit Ihren Bedarf unterstreichen. Übernimmt ein Pflegedienst die Pflege im häuslichen Umfeld? Dann fragen Sie am besten bei dem Personal an, ob es Ihnen eine solche Bestätigung ausstellen kann.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Beantragung und wie lange dauert sie?

Bei dem Zuschuss handelt es sich um einen Kostenerstattungsanspruch, der Beantragungszeitpunkt bleibt Ihnen überlassen – Sie gehen erst in Vorleistung und erhalten die Zuschusssumme nach Bewilligung auf Ihr Konto überwiesen. Allerdings raten wir Ihnen dazu, den Zuschuss vor dem Umbau zu beantragen, denn das macht die Zustimmung der Pflegekasse deutlich einfacher. Schließlich ist die Beurteilung im Nachhinein aufwendiger. Der Pflegekasse ist eine Bearbeitungsfrist auferlegt – innerhalb von drei Wochen muss sie Ihren Antrag bearbeiten. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes für die Entscheidung notwendig, verlängert sich die Frist auf insgesamt fünf Wochen. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, bekommen Sie eine entsprechende Information. Doch Achtung: Versäumt es die Pflegekasse, Sie über die Verzögerung zu informieren, ist der Antrag nach Ablauf der Frist automatisch genehmigt.

Checkliste für die Beantragung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen

Damit Sie bestens auf die Planung, Durchführung und Zuschussbeantragung vorbereitet sind, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt.

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den individuellen Bedarf nach wohnumfeldverbessernden Maßnahmen aufzuspüren.
  • Erkundigen Sie sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, nach Fördermöglichkeiten: Kredit Nr. 159 (Altersgerecht umbauen) und der Zuschuss Nr. 455-B (Barrierereduzierung-Investitionszuschuss) sind hier hilfreich.
  • Lassen Sie sich in einer Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe bei der Planung und Umsetzung von Umbauten begleiten.
  • Vergleichen Sie mehrere Dienstleister, unter anderem können Sie Rohbauer, Sanitärfirmen, Elektriker und Liftanbieter unterstützen.
  • Lassen Sie sich ein transparentes Angebot ausstellen, das alle Kostenstellen berücksichtigt.
  • Beantragen Sie den Zuschuss bei der gesetzlichen Pflegekasse, bzw. als Privatversicherter bei der Pflege-Pflichtversicherung (PPV).
  • Organisieren Sie sich eine Ausweichmöglichkeit, zum Beispiel bei der Familie oder Freunden, um dem Lärm und Dreck Zuhause aus dem Weg zu gehen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig den Fortschritt und ob alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden – machen Sie die Mitarbeiter auf Mängel unbedingt frühzeitig aufmerksam und verweigern Sie notfalls die Abnahme.

Kurz zusammengefasst

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sorgen für mehr Komfort und Selbstständigkeit im Alltag. Die Pflegekasse bezuschusst entsprechende Vorhaben mit bis zu 4.000 Euro pro Person. Am besten beantragen Sie als Pflegebedürftiger den Zuschuss bereits vor dem Umbau – für die Bewilligung müssen Sie einen Pflegegrad mitbringen und sich etwa drei Wochen gedulden. Bei dem Planungsprozess können Sie Wohnberatungsstellen und verschiedene Fachfirmen begleiten – vergleichen Sie hier unbedingt die verschiedenen Angebote. Eine sinnvolle Option sind auch Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Doch Achtung: Hier müssen Sie den Antrag auf die Förderung zwangsweise vor Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge stellen.

Geschrieben von:
Jennifer Ann Steinort

Jennifer Ann Steinort

Dipl.-Ges.oec. (FH)

Jennifer Ann Steinort ist Diplom Gesundheitsökonomin und arbeitet hauptberuflich als Medizinjournalistin. Ihren Schwerpunkt hat die Autorin unter anderem auf das Thema Pflege gelegt.

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