Leistungen für pflegende Angehörige

Geschrieben von Marion Neumann Marion Neumann
Förderungen
Pflege Zuhause
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Pflegende Angehörige spielen eine entscheidende Rolle bei der Betreuung von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter auf Unterstützung angewiesen sind. Ihre Hingabe und Fürsorge sind von unschätzbarem Wert, aber es ist auch wichtig, dass sie selbst Unterstützung erhalten.

Leistungen für pflegende Angehörige

In Deutschland gibt es verschiedene Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Diese sollen dazu beitragen, die Belastung der Angehörigen zu verringern, ihre eigene Gesundheit und Wohlbefinden zu erhalten und ihnen bei der Pflege zu helfen. Hier sind einige der wichtigsten Leistungen:

Beratung/Schulung und Selbsthilfegruppen

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Beratung und Schulung durch Pflegestützpunkte oder Pflegekassen. Dort erhalten Sie Informationen und Unterstützung zu verschiedenen Themen rund um die Pflege, wie beispielsweise Pflegetechniken, Hilfsmittel oder rechtliche Fragen.

Dies kann über die sogenannten Pflegeberatungen gemäß Paragraf 7a SGB XI erfolgen. Außerdem gibt es den sogenannten Beratungseinsatz gemäß Paragraf 37.3 SGB XI, der bei Bezug von Pflegegeld und ausschließlicher Pflege durch Angehörige zur Sicherstellung der Qualität der Pflege verpflichtend ist.

Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in Selbsthilfegruppen kann sehr hilfreich sein. Diese bieten die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen, Ratschläge zu erhalten und emotionale Unterstützung zu finden.

Pflegezeitgesetz

Darin werden verschiedene Formen der Pflegezeit geregelt. Dieses Gesetz soll pflegende Angehörige unterstützen, indem es ihnen die Möglichkeit gibt, ihre familiären Pflegeverpflichtungen mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Einklang zu bringen.

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ermöglicht es Arbeitnehmern, für einen begrenzten Zeitraum von bis zu zehn bezahlten Arbeitstagen Urlaub zu nehmen, um eine akute Pflegesituation zu bewältigen.

Die Pflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten reduzieren oder ganz aussetzen, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Während dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz.

Während der Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren verringern, um sich intensiv um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern.

Finanzielle Unterstützung

Es gibt je nach Situation verschiedene Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, damit während der Pflege keine finanzielle Schieflage entsteht.

Wird die sogenannte Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen, besteht die Möglichkeit, zur Überbrückung finanzieller Engpässe ein staatliches, zinsloses Darlehen zu beantragen.

Und bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, zum Beispiel durch plötzlichen Eintritt eines Pflegefalls, besteht während des maximal 10 Tage andauernden Sonderurlaubs Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.

Außerdem zahlt die Pflegekasse für pflegende Angehörige, die sich mindestens 10 Stunden pro Woche mit der Pflege beschäftigen, Rentenbeiträge. So können pflegende Angehörige Rentenpunkte während der Pflegezeit sammeln.

Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder teilweise verhindert sind, die Pflege zu übernehmen, können sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dabei wird eine Ersatzpflegeperson engagiert, um die Pflege vorübergehend, auch stundenweise, zu übernehmen.

Sind pflegende Angehörige für einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage, die gesamte Pflege zu übernehmen, kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die zu betreuende Person wird für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und dort versorgt.

Die Kosten für die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Unterstützung im Alltag

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, ihre nahestehenden Personen tagsüber oder nachts in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung betreuen zu lassen. Dort erhalten die Pflegebedürftigen professionelle Betreuung und Pflege, während die Angehörigen entlastet werden.

Zudem haben Sie die Möglichkeit weitere Hilfen wie Essen auf Rädern, eine Haushalts- oder Putzhilfe in Anspruch zu nehmen.

Auch bei der Organisation von Pflegeleistungen wie Arztbesuchen, Therapien oder Medikamentenverwaltung können pflegende Angehörige Unterstützung erhalten. Dies kann den Angehörigen helfen, den Überblick zu behalten und die Pflege effektiv zu koordinieren.

Außerdem gibt es Organisationen und Programme, die pflegende Angehörige bei der Organisation von Auszeiten oder der Suche nach Ersatzpflege unterstützen. Dies ermöglicht es den Angehörigen, sich zu erholen und Zeit für sich selbst zu haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Voraussetzungen je nach individueller Situation und Pflegegrad variieren können. Pflegende Angehörige sollten sich daher bei ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt über die konkreten Leistungen informieren, die ihnen zur Verfügung stehen.
Geschrieben von:
Marion Neumann

Marion Neumann

Dpl. Ökonomin und Autorin

Marion Neumann hat über viele Jahre Expertenwissen im Bereich Treppenlift und Pflege aufgebaut und verfasst Artikel zu verschiedenen Fragestellungen, die für Senioren oder andere Pflegebedürftige und deren Angehörige von Interesse sind.

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