Elektrischer Rollstuhl: Kostenübernahme durch die Techniker Krankenkasse (TK)

Geschrieben von Dirk Staudinger Dirk Staudinger
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Ein elektrischer Rollstuhl kann Menschen mit eingeschränkter Mobilität mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität ermöglichen. Doch übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK) die Kosten für einen Elektrorollstuhl? Welche Voraussetzungen gelten, wie läuft die Antragstellung ab und mit welchen Zuzahlungen müssen Versicherte rechnen? Dieser Ratgeber erklärt, wann die TK einen elektrischen Rollstuhl als Hilfsmittel finanziert, welche Unterlagen wichtig sind und worauf Sie bei der Auswahl, Lieferung und späteren Reparatur achten sollten.

Elektrischer Rollstuhl: Kostenübernahme durch die Techniker Krankenkasse (TK)
Elektrischer Rollstuhl im Alltag: Ein KI-generiertes Symbolbild zur Kostenübernahme durch die Techniker Krankenkasse (TK).

Elektrischer Rollstuhl: Wann zahlt die Techniker Krankenkasse (TK)?

Ein elektrischer Rollstuhl kann den Alltag erheblich erleichtern, wenn die eigene Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist und ein manueller Rollstuhl nicht ausreichend genutzt werden kann. Für viele Betroffene stellt sich deshalb die Frage, ob die Techniker Krankenkasse (TK) einen Elektrorollstuhl bezahlt und wie die Kostenübernahme funktioniert.

Grundsätzlich kann die TK die Versorgung mit einem elektrischen Rollstuhl finanzieren, wenn dieser aus medizinischen Gründen erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht allein der Wunsch nach mehr Komfort, sondern ob das Hilfsmittel benötigt wird, um eine Behinderung auszugleichen und die selbstständige Mobilität zu ermöglichen.

Wann besteht Anspruch auf einen elektrischen Rollstuhl?

Nach § 33 SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf medizinisch notwendige Hilfsmittel, wenn diese beispielsweise eine Behinderung ausgleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern. Dazu können auch Elektrorollstühle gehören.

Ein Anspruch kommt insbesondere infrage, wenn die betroffene Person aufgrund einer Erkrankung, einer Behinderung oder altersbedingter gesundheitlicher Einschränkungen nicht ausreichend selbstständig gehen kann. Reichen Gehstöcke, Rollatoren oder ein manuell betriebener Rollstuhl nicht aus, kann ein Elektrorollstuhl eine geeignete Versorgung darstellen.

Die Techniker Krankenkasse prüft den individuellen Bedarf. Dabei spielen unter anderem die körperlichen Fähigkeiten, die alltäglichen Mobilitätsanforderungen und die sichere Bedienbarkeit des Fahrzeugs eine Rolle.

Die Kostenübernahme für einen Elektrorollstuhl ist eine Einzelfallentscheidung. Eine ärztliche Verordnung ist wichtig, garantiert aber nicht automatisch die Genehmigung durch die TK.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine Kostenübernahme muss der elektrische Rollstuhl medizinisch notwendig und für die persönliche Situation geeignet sein. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Medizinische Notwendigkeit
    Die eingeschränkte Gehfähigkeit muss so ausgeprägt sein, dass ein Elektrorollstuhl zum Ausgleich der Behinderung erforderlich ist.
  • Unzureichende Alternativen
    Gehhilfen oder ein manueller Rollstuhl reichen nicht aus, um die notwendige Mobilität zu gewährleisten.
  • Sichere Bedienung
    Die versicherte Person muss in der Lage sein, den Elektrorollstuhl sicher zu steuern. Gegebenenfalls sind geeignete Steuerungen oder individuelle Anpassungen erforderlich.
  • Alltagstauglichkeit
    Das Hilfsmittel muss zum tatsächlichen Bedarf passen, beispielsweise für Wege im Wohnumfeld oder die Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung.
  • Wirtschaftlichkeit
    Die Versorgung muss medizinisch ausreichend und wirtschaftlich sein. Zusätzliche Komfortausstattungen können gesondert zu bezahlen sein.

Die Beurteilung erfolgt anhand der individuellen Situation. Alter allein ist weder ein ausreichender Grund für die Kostenübernahme noch ein genereller Ausschlussgrund.

Elektrorollstuhl bei der Techniker Krankenkasse beantragen

Wer einen elektrischen Rollstuhl benötigt, sollte die Versorgung möglichst frühzeitig mit der behandelnden Arztpraxis und einem qualifizierten Sanitätshaus abstimmen. Die Techniker Krankenkasse arbeitet mit Vertragspartnern zusammen, die bei der Auswahl, Anpassung und Abwicklung der Hilfsmittelversorgung unterstützen.

Schritt für Schritt zum Elektrorollstuhl
  • Ärztlichen Bedarf feststellen lassen
    Besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, weshalb ein Elektrorollstuhl benötigt wird und welche Einschränkungen im Alltag bestehen.
  • Verordnung ausstellen lassen
    Lassen Sie sich das medizinisch erforderliche Hilfsmittel verordnen. Die Verordnung sollte den individuellen Bedarf nachvollziehbar machen.
  • Vertragspartner kontaktieren
    Wenden Sie sich an einen geeigneten TK-Vertragspartner für Elektrorollstühle. Dort werden Sie beraten und können die passende Versorgung besprechen.
  • Bedarf und Ausstattung klären
    Der Leistungserbringer prüft, welche Bauart, Sitzversorgung, Steuerung und weiteren Ausstattungsmerkmale erforderlich sind.
  • Antrag und Kostenvoranschlag vorbereiten
    Das Sanitätshaus erstellt die erforderlichen Unterlagen und reicht diese bei der TK ein. Je nach Versorgung können zusätzliche medizinische Angaben notwendig sein.
  • Genehmigung abwarten
    Beginnen Sie mit der verbindlichen Versorgung möglichst erst nach Klärung der Kostenübernahme. Eine eigenständige Bestellung kann dazu führen, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
  • Lieferung und Einweisung
    Nach der Bewilligung wird der Elektrorollstuhl bereitgestellt und an Ihre Bedürfnisse angepasst. Sie erhalten eine Einweisung in die Bedienung.
Wer reicht den Antrag bei der TK ein?

Bei Rollstühlen kümmert sich in der Regel der Lieferant um die Beantragung der Kostenübernahme. Die TK weist darauf hin, dass für verschiedene Rollstuhlarten unterschiedliche Vertragslieferanten zuständig sind.

Die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl unterscheidet sich von der Beschaffung eines einfachen Standardrollstuhls oder eines Elektromobils. Wenn unklar ist, welcher Ansprechpartner zuständig ist, kann das Fachzentrum Hilfsmittel der TK weiterhelfen.

Für Fragen zu Elektrorollstühlen nennt die TK folgende Telefonnummer:

TK-Fachzentrum Hilfsmittel: 040 – 460 66 17 10

Die veröffentlichten telefonischen Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr. Prüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten bei Bedarf direkt auf der Website der TK.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Für eine möglichst reibungslose Bearbeitung sollten die medizinische Notwendigkeit und der konkrete Versorgungsbedarf gut dokumentiert sein.

  • Ärztliche Verordnung für das benötigte Hilfsmittel liegt vor.
  • Die Einschränkungen der Gehfähigkeit sind nachvollziehbar beschrieben.
  • Der Bedarf im Alltag und die Grenzen bisheriger Hilfsmittel wurden erläutert.
  • Das Sanitätshaus hat die geeignete Rollstuhlversorgung ermittelt.
  • Erforderliche Kostenvoranschläge und ergänzende Unterlagen sind zusammengestellt.
  • Die Frage der Kostenübernahme wurde mit der TK beziehungsweise dem Vertragspartner geklärt.

Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich benötigt werden, hängt von der vorgesehenen Versorgung ab. Fragen Sie deshalb beim Sanitätshaus oder direkt bei der TK nach, bevor Sie fehlende Dokumente eigenständig zusammenstellen.

Was kostet ein elektrischer Rollstuhl bei der TK?

Die Kosten eines Elektrorollstuhls hängen unter anderem von der Bauart, der Steuerung, der Sitzversorgung und den erforderlichen Anpassungen ab. Einfache Modelle und individuell angepasste Elektrorollstühle können sich preislich deutlich unterscheiden.

Für Versicherte ist jedoch nicht allein der Kaufpreis entscheidend. Wird ein Elektrorollstuhl als medizinisch notwendiges Hilfsmittel genehmigt, übernimmt die Techniker Krankenkasse die Kosten im Rahmen der geltenden Regelungen und der vereinbarten Versorgung.

Wie viel zahlt die Techniker Krankenkasse?

Die TK hat mit verschiedenen Hilfsmittellieferanten Verträge abgeschlossen. Welche Kosten sie übernimmt, richtet sich nach der genehmigten Versorgung und den vertraglichen Bedingungen.

Versicherte erhalten grundsätzlich ein Hilfsmittel, das die medizinisch notwendigen Anforderungen erfüllt. Ein bestimmtes Wunschmodell oder eine besonders umfangreiche Ausstattung ist nicht automatisch vollständig erstattungsfähig.

Lassen Sie sich vor der Bestellung schriftlich bestätigen, welche Kosten die TK übernimmt und welche Mehrkosten gegebenenfalls selbst zu tragen sind.

Welche Zuzahlung fällt für den Elektrorollstuhl an?

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren gilt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel, sofern keine Befreiung vorliegt. Diese beträgt in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel.

Bei einer genehmigten Versorgung mit einem Elektrorollstuhl ist daher nicht automatisch der gesamte Anschaffungspreis selbst zu bezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung ist von möglichen Mehrkosten für zusätzliche Ausstattungswünsche zu unterscheiden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von dieser gesetzlichen Zuzahlung befreit. Weitere Ausnahmen können beispielsweise bei einer gültigen Zuzahlungsbefreiung bestehen.

Welche Kosten müssen Versicherte selbst tragen?

Zusätzliche Ausstattungsmerkmale, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen, können zu privaten Mehrkosten führen. Das betrifft beispielsweise Ausführungen, die vor allem dem persönlichen Komfort dienen.

  • Gesetzliche Zuzahlung
    In der Regel zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, sofern keine Befreiung greift.
  • Medizinisch notwendige Ausstattung
    Wird im Rahmen der genehmigten Versorgung und der geltenden Vertragsbedingungen berücksichtigt.
  • Komfortausstattung
    Zusätzliche Funktionen, die nicht medizinisch erforderlich sind, können privat zu bezahlen sein.
  • Wunschmodell
    Wird ein teureres Modell gewählt, können Mehrkosten entstehen, wenn die TK nur eine günstigere ausreichende Versorgung genehmigt.
  • Spätere Reparaturen
    Bei einer Versorgung über einen TK-Vertragspartner können notwendige Reparaturen im Rahmen der vertraglichen Regelungen übernommen werden.

Bevor Sie eine kostenpflichtige Zusatzleistung akzeptieren, sollten Sie sich genau erklären lassen, weshalb diese nicht zur genehmigten Versorgung gehört. Verlangen Sie eine transparente Aufstellung der möglichen Mehrkosten.

Elektrorollstuhl oder Elektromobil: Welche Versorgung ist die richtige?

Nicht jedes elektrisch betriebene Fahrzeug ist ein Elektrorollstuhl im Sinne der Hilfsmittelversorgung. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die medizinische Notwendigkeit, die Voraussetzungen und die zuständigen Vertragspartner je nach Produkt unterschiedlich sein können.

Welche Arten von elektrischen Rollstühlen gibt es?
Elektrorollstuhl

Ein Elektrorollstuhl wird über eine elektrische Steuerung bewegt und kann Menschen unterstützen, die einen manuellen Rollstuhl nicht ausreichend selbstständig nutzen können.

Individuell angepasster E-Rolli

Bei besonderen körperlichen Einschränkungen können angepasste Sitzsysteme, alternative Steuerungen oder spezielle Unterstützungsmöglichkeiten erforderlich sein.

Elektromobil

Ein Elektromobil ist in der Regel ein motorisiertes Fahrzeug für Personen, die noch sicher sitzen, auf- und absteigen sowie das Fahrzeug eigenständig bedienen können.

Wann kommt ein Elektrorollstuhl infrage?

Ein Elektrorollstuhl kann geeignet sein, wenn die eigene Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist und die Fortbewegung mit einem manuellen Rollstuhl nicht ausreichend möglich ist. Das kann beispielsweise bei bestimmten neurologischen Erkrankungen, Muskelerkrankungen oder schweren körperlichen Einschränkungen der Fall sein.

Die konkrete Ausstattung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten. Dazu gehören beispielsweise die Sitzposition, die Bedienbarkeit der Steuerung, die Stabilität beim Sitzen und die Anforderungen an die Nutzung in der Wohnung oder im Außenbereich.

Wann ist ein Elektromobil die passende Alternative?

Ein Elektromobil richtet sich eher an Personen, die selbstständig sitzen, das Fahrzeug sicher bedienen und es für ihre Wege im Alltag nutzen können. Ein solches Fahrzeug ist nicht automatisch mit einem medizinisch notwendigen Elektrorollstuhl gleichzusetzen.

Die TK unterscheidet bei ihrer Rollstuhlversorgung zwischen Standard- und Leichtgewichtrollstühlen, elektrischen Scootern sowie anderen Rollstuhlarten, zu denen Elektrorollstühle gehören. Deshalb sollten Sie vor einer Anschaffung prüfen lassen, welche Versorgungsart für Ihre gesundheitliche Situation vorgesehen ist.

Welche Kriterien sind bei der Auswahl entscheidend?
  • Einsatzbereich
    Soll der Rollstuhl überwiegend in der Wohnung, im Freien oder in beiden Bereichen eingesetzt werden?
  • Steuerung
    Kann die Person einen Joystick sicher bedienen oder wird eine alternative Steuerung benötigt?
  • Sitzkomfort und Haltung
    Sind besondere Anforderungen an Sitzkissen, Rückenlehne, Kopfstütze oder Fußstützen zu berücksichtigen?
  • Abmessungen
    Passt der Rollstuhl durch Türen und in die verfügbaren Bewegungsflächen der Wohnung?
  • Reichweite und Akku
    Welche Wegstrecken sollen im Alltag zurückgelegt werden?
  • Transport und Lagerung
    Sind geeignete Möglichkeiten zum Abstellen, Laden oder Transportieren vorhanden?

Die Auswahl sollte gemeinsam mit dem Sanitätshaus und den behandelnden Fachpersonen erfolgen. Entscheidend ist eine sichere, ausreichende und individuell passende Versorgung.

Welche Ausstattung übernimmt die TK beim Elektrorollstuhl?

Ein elektrischer Rollstuhl muss nicht nur fahren können, sondern auch den körperlichen Anforderungen der nutzenden Person entsprechen. Die erforderliche Ausstattung wird deshalb im Rahmen der individuellen Versorgung festgelegt.

Medizinisch notwendige Ausstattungsmerkmale

Abhängig von der persönlichen Situation können unterschiedliche Komponenten notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise eine passende Sitzbreite, eine geeignete Rückenlehne, anpassbare Fußstützen oder eine für die Person bedienbare Steuerung.

Bei erhöhtem Unterstützungsbedarf können zusätzliche Sitz- und Positionierungshilfen erforderlich sein. Welche Ausstattungsmerkmale von der TK übernommen werden, hängt davon ab, ob sie für die medizinisch notwendige Versorgung begründet und genehmigt sind.

Komfort und Sonderausstattung

Nicht jede technisch mögliche Erweiterung gehört automatisch zur Leistung der Krankenkasse. Sonderausstattungen, die vor allem den Komfort erhöhen, können Mehrkosten verursachen.

Lassen Sie deshalb vorab prüfen, welche Komponenten medizinisch erforderlich sind. Bei komplexen körperlichen Einschränkungen sollte die Begründung durch die behandelnden Fachpersonen und den Hilfsmittelversorger möglichst konkret erfolgen.

Elektrorollstuhl für die Wohnung und den Außenbereich

Ein Elektrorollstuhl für den Innenbereich muss vor allem ausreichend wendig sein und zu den vorhandenen Platzverhältnissen passen. Im Außenbereich können dagegen andere Anforderungen an Reichweite, Fahrwerk und Hindernisbewältigung bestehen.

Die Versorgung sollte sich am tatsächlichen Alltag orientieren. Dabei können auch Türbreiten, Schwellen, Aufzüge und die Zugänglichkeit des Wohnumfelds berücksichtigt werden.

Ein elektrischer Rollstuhl ersetzt allerdings nicht automatisch notwendige bauliche Veränderungen. Wenn beispielsweise ein Hauseingang umgebaut oder ein Treppenlift eingebaut werden muss, ist zu prüfen, ob andere Leistungsträger oder Fördermöglichkeiten infrage kommen.

Wie läuft die Lieferung eines Elektrorollstuhls ab?

Nachdem die Kostenübernahme geklärt ist, organisiert der zuständige Vertragspartner die Versorgung. Je nach Modell und individuellem Anpassungsbedarf kann die Bereitstellung unterschiedlich lange dauern.

Anpassung und Einweisung

Vor der Übergabe sollte geprüft werden, ob der Rollstuhl richtig eingestellt ist und die nutzende Person sicher damit umgehen kann. Dazu gehören die Erklärung der Bedienelemente, das sichere Anfahren und Bremsen sowie Hinweise zum Laden des Akkus.

Auch Angehörige oder Betreuungspersonen können in die Einweisung einbezogen werden, wenn sie im Alltag unterstützen.

Was ist bei der Nutzung zu beachten?
  • Lesen Sie die Bedienungsanleitung und beachten Sie die Sicherheitshinweise.
  • Lassen Sie sich die Steuerung und die Bremsfunktionen erklären.
  • Laden Sie den Akku entsprechend den Herstellerangaben.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Reifen, Bremsen und andere sicherheitsrelevante Bauteile.
  • Beachten Sie die zulässige Belastung und die vorgesehenen Einsatzbereiche.
  • Klären Sie, wie Sie bei technischen Problemen oder einem Ausfall vorgehen sollen.

Die regelmäßige Wartung und eine sichere Bedienung helfen dabei, die Mobilität langfristig zu erhalten. Bei Veränderungen der körperlichen Fähigkeiten sollte geprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind.

Wer übernimmt Reparaturen am elektrischen Rollstuhl?

Ein Elektrorollstuhl ist ein technisches Hilfsmittel, das im Alltag zuverlässig funktionieren muss. Kommt es zu einem Defekt, sollten Sie sich an das Sanitätshaus oder den Vertragspartner wenden, über den Sie den Rollstuhl erhalten haben.

Die Techniker Krankenkasse informiert darüber, dass sich Versicherte bei Reparaturen, Änderungen, Ersatzbeschaffungen oder Überprüfungen an den zuständigen Anbieter wenden sollen. Notwendige Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen Versorgungs- und Vertragsbedingungen abgewickelt.

Was tun bei einem Defekt?
  • Fehler beschreiben
    Notieren Sie, was nicht mehr funktioniert, und teilen Sie mit, ob der Rollstuhl noch sicher bewegt werden kann.
  • Vertragspartner kontaktieren
    Wenden Sie sich an das Sanitätshaus, das den Elektrorollstuhl geliefert hat.
  • Weiteres Vorgehen klären
    Lassen Sie prüfen, ob eine Reparatur, eine technische Überprüfung oder eine Ersatzversorgung erforderlich ist.
  • Kostenübernahme abstimmen
    Klären Sie vor einer kostenpflichtigen Reparatur, ob diese im Rahmen der bestehenden Versorgung übernommen wird.
  • Ersatzversorgung erfragen
    Wenn der Rollstuhl nicht kurzfristig repariert werden kann, fragen Sie nach einer möglichen Ersatzversorgung.
Wird ein defekter Elektrorollstuhl ersetzt?

Ist ein Hilfsmittel nicht mehr reparierbar oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll instand zu setzen, kann eine Ersatzbeschaffung erforderlich werden. Ob und in welchem Umfang ein Austausch erfolgt, hängt von der technischen Situation, der bestehenden Versorgung und den geltenden Genehmigungsregelungen ab.

Kontaktieren Sie deshalb zunächst den bisherigen Lieferanten. Dieser kann einschätzen, welche Schritte notwendig sind und ob die TK erneut beteiligt werden muss.

Was tun, wenn die TK den Elektrorollstuhl ablehnt?

Lehnt die Techniker Krankenkasse die beantragte Versorgung ab, sollten Sie zunächst den schriftlichen Bescheid und die darin enthaltene Begründung genau prüfen. Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass keine weiteren Schritte möglich sind.

Begründung prüfen und Unterlagen ergänzen

Prüfen Sie, ob die TK die medizinische Notwendigkeit, die Eignung des beantragten Modells oder die Wirtschaftlichkeit der Versorgung infrage stellt. Möglicherweise fehlen medizinische Angaben oder die Notwendigkeit bestimmter Ausstattungsmerkmale wurde nicht ausreichend erläutert.

Besprechen Sie den Bescheid mit der behandelnden Arztpraxis und dem Sanitätshaus. Ergänzende Befunde, eine genauere Beschreibung der Einschränkungen oder eine nachvollziehbare Begründung für die gewünschte Ausstattung können für eine erneute Prüfung relevant sein.

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist. Bei einem ordnungsgemäß bekannt gegebenen Bescheid beträgt die Widerspruchsfrist im Regelfall einen Monat.

Der Widerspruch sollte sich mit der konkreten Begründung der TK auseinandersetzen. Wenn die medizinische Notwendigkeit des Elektrorollstuhls nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können ergänzende ärztliche Unterlagen hilfreich sein.

Wichtig: Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Bei Unklarheiten können eine unabhängige Patientenberatung oder eine Sozialberatungsstelle Unterstützung bieten.

Wo erhalten Sie Unterstützung?

Unterstützung bei Fragen zur Hilfsmittelversorgung und zum Widerspruch erhalten Sie beispielsweise bei unabhängigen Beratungsstellen, Sozialverbänden oder einer Patientenberatung. Auch das Sanitätshaus kann häufig erläutern, welche medizinischen Angaben für die beantragte Versorgung noch fehlen.

Lassen Sie sich bei Bedarf beraten, bevor Sie Fristen verstreichen lassen oder einen Elektrorollstuhl auf eigene Kosten bestellen.

Häufige Fragen zum elektrischen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse

Ja, die TK kann die Kosten für einen Elektrorollstuhl übernehmen, wenn dieser medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen für die Hilfsmittelversorgung erfüllt sind. Die konkrete Entscheidung hängt vom individuellen Bedarf und der genehmigten Versorgung ab.

Besprechen Sie den Bedarf mit Ihrer Arztpraxis und wenden Sie sich anschließend an einen TK-Vertragspartner für Rollstühle. Dieser unterstützt Sie in der Regel bei der Auswahl, den erforderlichen Unterlagen und der Beantragung der Kostenübernahme.

Für die von der TK beschriebene Versorgung mit einem Elektrorollstuhl ist eine ärztliche Verordnung ein wichtiger Bestandteil des Antragsverfahrens. Klären Sie mit dem zuständigen Vertragspartner, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden.

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel. Eine Befreiung von der Zuzahlung kann Ausnahmen ermöglichen.

Wenn die gewünschte Ausstattung über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht, können Mehrkosten entstehen. Klären Sie vorab mit der TK beziehungsweise dem Vertragspartner, welche Kosten übernommen werden und welche Sie selbst tragen müssen.

Die Versorgung richtet sich nach dem medizinischen Bedarf und den geltenden Vertragsbedingungen. Ein bestimmtes Wunschmodell ist nicht automatisch erstattungsfähig. Zusätzliche Ausstattungswünsche können private Mehrkosten verursachen.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem erforderlichen Prüfungsumfang ab. Fragen Sie den zuständigen Vertragspartner nach dem Bearbeitungsstand und klären Sie, ob noch Unterlagen fehlen.

Wenden Sie sich zunächst an den Vertragspartner oder das Sanitätshaus, das den Elektrorollstuhl geliefert hat. Dort werden notwendige Reparaturen und weitere Schritte im Rahmen der bestehenden Versorgung koordiniert.

Prüfen Sie die Begründung des Bescheids und besprechen Sie mögliche ergänzende medizinische Unterlagen mit Ihrer Arztpraxis und dem Sanitätshaus. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb der geltenden Frist Widerspruch eingelegt werden.

Die TK unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Rollstühlen und elektrischen Scootern. Ob ein Elektromobil übernommen wird, hängt von der konkreten Produktart, der medizinischen Notwendigkeit und den geltenden Versorgungsbedingungen ab.

Die TK nennt für Fragen zu anderen Rollstuhlarten, darunter Elektrorollstühle, das Fachzentrum Hilfsmittel unter 040 – 460 66 17 10. Aktuelle Kontaktinformationen und Servicezeiten finden Sie auf der offiziellen Website der Techniker Krankenkasse.

Geschrieben von:
Dirk Staudinger

Dirk Staudinger

Redakteur

Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Neben Treppenliften schreibt er auch über weitere Hilfsmittel für Senioren.

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