Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse: Was zahlt die AOK?

Geschrieben von Dirk Staudinger Dirk Staudinger
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Ein elektrischer Rollstuhl kann Menschen mit eingeschränkter Mobilität mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen. Doch übernimmt die AOK die Kosten für einen Elektrorollstuhl? Welche Voraussetzungen gelten, wie funktioniert die Beantragung und mit welcher Zuzahlung müssen Versicherte rechnen? Dieser Ratgeber erklärt, wie die Versorgung über die AOK abläuft, welche Rolle die ärztliche Verordnung spielt und worauf Sie bei der Auswahl eines Hilfsmittels achten sollten.

Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse: Was zahlt die AOK?
KI-generiertes Symbolbild: Ein älterer Mensch nutzt einen elektrischen Rollstuhl im Alltag.

Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse: Was zahlt die AOK?

Ein elektrischer Rollstuhl kann bei einer erheblich eingeschränkten Mobilität eine wichtige Unterstützung sein. Für gesetzlich Versicherte stellt sich deshalb häufig die Frage: Übernimmt die AOK die Kosten für einen elektrischen Rollstuhl?

Grundsätzlich können Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wenn sie medizinisch erforderlich sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die AOK erklärt, dass Hilfsmittel unter anderem dazu dienen, eine Behinderung auszugleichen oder die selbstständige Lebensführung zu unterstützen. Die konkrete Versorgung und die zugrunde liegenden Verträge können sich je nach zuständiger AOK unterscheiden.

Ein elektrischer Rollstuhl wird nicht allein deshalb von der AOK bezahlt, weil er den Alltag komfortabler macht. Entscheidend ist, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Versorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wann übernimmt die AOK einen elektrischen Rollstuhl?

Die gesetzliche Krankenversicherung kann Hilfsmittel übernehmen, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung erforderlich sind. Bei einem Elektrorollstuhl steht insbesondere der Ausgleich einer erheblichen Mobilitätseinschränkung im Mittelpunkt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschreibt Hilfsmittel als Leistungen, die unter anderem dazu dienen, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Für Kranken- und Behindertenfahrzeuge nennt das Hilfsmittelverzeichnis unter anderem Elektrorollstühle und Elektromobile.

  • Medizinische Notwendigkeit
    Die Versorgung muss aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung erforderlich sein.
  • Geeignetes Hilfsmittel
    Der elektrische Rollstuhl muss für die konkrete Einschränkung und den vorgesehenen Einsatz geeignet sein.
  • Wirtschaftliche Versorgung
    Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die notwendige Versorgung, nicht automatisch jede gewünschte Sonderausstattung.
  • AOK-Vertragspartner
    Die Versorgung erfolgt in der Regel über einen Leistungserbringer, der mit der zuständigen AOK zusammenarbeitet.
  • Beantragung
    Je nach Versorgung ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Elektrorollstuhl oder Elektromobil – wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe Elektrorollstuhl und Elektromobil werden im Alltag teilweise gleich verwendet. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist die Unterscheidung jedoch wichtig.

Ein Elektrorollstuhl ist in erster Linie für Menschen gedacht, deren Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Er kann je nach Ausführung für die Nutzung innerhalb und außerhalb der Wohnung konzipiert sein.

Ein Elektromobil, häufig auch als Seniorenmobil oder Scooter bezeichnet, richtet sich dagegen an bestimmte Nutzergruppen, die beispielsweise noch über eine ausreichende Restgehfähigkeit verfügen. Welche Versorgung medizinisch angezeigt ist, hängt vom individuellen Bedarf ab.

Elektrorollstuhl

Elektrisch angetriebener Rollstuhl für Menschen mit entsprechendem Mobilitätsbedarf und geeigneter Indikation.

Elektromobil

Für bestimmte Versicherte mit noch vorhandener Gehfähigkeit und überwiegendem Mobilitätsbedarf, insbesondere im Außenbereich.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Elektrorollstuhl von der AOK?

Ob die AOK einen elektrischen Rollstuhl übernimmt, wird nicht allein anhand des gewünschten Modells entschieden. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation.

Wichtig ist beispielsweise, wie stark die Mobilität eingeschränkt ist, welche Strecken im Alltag bewältigt werden müssen und ob ein manuell betriebener Rollstuhl ausreicht. Auch die sichere Bedienung des elektrischen Hilfsmittels kann eine Rolle spielen.

Welche Versorgung erforderlich ist, hängt vom individuellen Hilfsmittelbedarf ab. Ein Sanitätshaus oder Reha-Fachbetrieb kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt klären, welche Versorgung zum persönlichen Alltag passt.

Brauche ich ein Rezept für einen elektrischen Rollstuhl?

Für die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl ist eine ärztliche Verordnung beziehungsweise die medizinische Begründung des Hilfsmittelbedarfs ein wichtiger Bestandteil des Antrags. Die AOK beschreibt für Hilfsmittel, dass Versicherte eine Verordnung vom Arzt erhalten und sich damit an einen AOK-Hilfsmittelpartner, beispielsweise ein Sanitätshaus, wenden können. Dieser kümmert sich in der Regel um die Beantragung der Kostenübernahme.

  • Medizinische Situation
    Welche Erkrankung oder Behinderung schränkt die Mobilität ein?
  • Bisherige Versorgung
    Welche Hilfsmittel wurden bereits genutzt?
  • Versorgungsziel
    Welche Mobilität soll durch den Elektrorollstuhl ermöglicht oder verbessert werden?
  • Alltag
    Für welche Wege und Tätigkeiten wird der Rollstuhl benötigt?
  • Besondere Anforderungen
    Werden beispielsweise bestimmte Sitz-, Antriebs- oder Steuerungsfunktionen benötigt?

Wie beantrage ich einen elektrischen Rollstuhl bei der AOK?

Der Antrag läuft häufig über einen Vertragspartner der AOK. Nach Angaben der AOK gehen Versicherte mit der ärztlichen Verordnung zu einem Hilfsmittelpartner. Dieser kann die erforderlichen Unterlagen und einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen.

  • 1. Ärztliche Verordnung
    Besprechen Sie Ihren Mobilitätsbedarf mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
  • 2. Beratung
    Lassen Sie sich von einem Sanitätshaus oder Reha-Fachbetrieb zu geeigneten Elektrorollstühlen beraten.
  • 3. Erprobung
    Wenn möglich, sollte das Hilfsmittel im Alltag beziehungsweise unter realistischen Bedingungen ausprobiert werden.
  • 4. Kostenvoranschlag
    Der Leistungserbringer erstellt die für die Versorgung erforderlichen Unterlagen und reicht diese bei der AOK ein.
  • 5. Prüfung durch die AOK
    Die Krankenkasse prüft den Antrag und die Voraussetzungen der Versorgung.
  • 6. Genehmigung und Versorgung
    Bei einer Bewilligung erfolgt die Versorgung über den vorgesehenen Leistungserbringer.

Was zahlt die AOK für einen elektrischen Rollstuhl?

Die AOK übernimmt bei einer bewilligten Hilfsmittelversorgung grundsätzlich die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung im Rahmen der geltenden Verträge. Die AOK arbeitet dafür mit Vertragspartnern zusammen. Welche Leistungen und Vertragskonditionen gelten, kann regional unterschiedlich sein.

Das bedeutet: Es gibt keinen allgemein gültigen AOK-Festpreis für jeden elektrischen Rollstuhl. Entscheidend sind unter anderem das benötigte Hilfsmittel, die konkrete Versorgung und der Vertrag zwischen AOK und Leistungserbringer.

Wie hoch ist die Zuzahlung für einen elektrischen Rollstuhl?

Bei Hilfsmitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die AOK weist außerdem darauf hin, dass Versicherte Mehrkosten selbst tragen müssen, wenn sie sich für eine Ausstattung entscheiden, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht.

Deshalb sollte zwischen gesetzlicher Zuzahlung und einer möglichen Mehrkostenzahlung für eine Wunschversorgung unterschieden werden.

Was passiert bei einer gewünschten Sonderausstattung?

Elektrische Rollstühle können mit zahlreichen Ausstattungsoptionen erhältlich sein. Dazu gehören beispielsweise besondere Sitzsysteme, spezielle Steuerungen, leistungsfähigere Antriebe oder zusätzliche Komfortfunktionen.

Für die Krankenkasse ist jedoch entscheidend, welche Ausstattung tatsächlich benötigt wird. Ist eine Funktion medizinisch notwendig, kann sie Bestandteil der beantragten Versorgung sein. Handelt es sich dagegen um eine reine Komfort- oder Wunschleistung, kann eine private Mehrzahlung erforderlich sein.

Vor einer kostenpflichtigen Zusatzoption sollten Sie sich vom Leistungserbringer schriftlich erklären lassen, welche Kosten die AOK übernimmt und welchen Betrag Sie selbst zahlen müssten.

Kann die AOK einen bestimmten Elektrorollstuhl ablehnen?

Die AOK kann einen beantragten Elektrorollstuhl ablehnen oder eine andere Versorgung vorschlagen, wenn die beantragte Versorgung nach der Prüfung nicht als erforderlich oder geeignet angesehen wird.

Auch die Auswahl des konkreten Modells erfolgt nicht automatisch ausschließlich nach den Wünschen des Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung muss die notwendige Versorgung sicherstellen.

Was tun, wenn die AOK den Elektrorollstuhl ablehnt?

Erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid, sollten Sie zunächst prüfen, aus welchem Grund die Kostenübernahme abgelehnt wurde. Entscheidend ist der konkrete Inhalt des Bescheids.

  • Ablehnungsbescheid sorgfältig lesen
    Prüfen Sie, welche konkrete Begründung die AOK nennt.
  • Ärztliche Unterlagen prüfen
    Besprechen Sie mit dem behandelnden Arzt, ob der medizinische Bedarf ausreichend dokumentiert wurde.
  • Sanitätshaus einbeziehen
    Der Leistungserbringer kann häufig Angaben zur beantragten Versorgung und zum Versorgungsbedarf ergänzen.
  • Fristen beachten
    Bei einem Widerspruch sollten die im Bescheid genannten Fristen eingehalten werden.
  • Beratung nutzen
    Bei komplizierten Fällen kann eine unabhängige Beratungsstelle oder ein Sozialverband weiterhelfen.

Welche Rolle spielt das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ist eine wichtige Orientierung bei der Versorgung. Es enthält Produktgruppen und Informationen zu den dort aufgeführten Hilfsmitteln. Die Produktgruppe 18 umfasst Kranken- und Behindertenfahrzeuge und damit unter anderem Elektrorollstühle und Elektromobile.

Das Hilfsmittelverzeichnis ist jedoch nicht einfach eine Einkaufsliste, aus der Versicherte frei ein Modell auswählen können. Für die konkrete Versorgung sind zusätzlich die individuelle medizinische Situation, die notwendige Ausstattung und die Verträge der jeweiligen Krankenkasse relevant.

Kann ich den elektrischen Rollstuhl selbst kaufen und anschließend Geld von der AOK zurückbekommen?

Von einem eigenständigen Kauf ohne vorherige Klärung mit der Krankenkasse ist abzuraten. Die AOK organisiert die Hilfsmittelversorgung über Vertragspartner und weist darauf hin, dass der Hilfsmittelpartner die Kostenübernahme in der Regel bei der AOK beantragt.

Wer einen Elektrorollstuhl privat kauft, bevor die Versorgung genehmigt und geregelt wurde, sollte daher nicht automatisch davon ausgehen, dass die AOK den Kaufpreis später erstattet.

Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Elektrorollstuhls achten?

Bei einem Elektrorollstuhl sollte nicht nur auf Reichweite, Geschwindigkeit oder Komfort geachtet werden. Entscheidend ist, dass das Hilfsmittel zur individuellen Mobilitätssituation passt.

  • Wohnumgebung
    Passt der Rollstuhl durch Türen und in die vorgesehenen Räume?
  • Sitzposition
    Ist die Sitzbreite und Sitztiefe für die Person geeignet?
  • Steuerung
    Kann die Steuerung sicher und selbstständig bedient werden?
  • Reichweite
    Reicht die Batterie für die regelmäßig benötigten Wege?
  • Untergrund
    Ist der Rollstuhl für die vorgesehenen Wege und Bodenverhältnisse geeignet?
  • Transport
    Muss das Hilfsmittel beispielsweise im Auto transportiert werden?
  • Service
    Gibt es einen erreichbaren Ansprechpartner für Wartung und Reparaturen?
  • Zubehör
    Welche Ausstattungsmerkmale sind medizinisch erforderlich und welche sind Komfortoptionen?

Wer hilft bei der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl?

Ein Sanitätshaus oder ein Reha-Fachbetrieb kann die Auswahl und Anpassung des Hilfsmittels begleiten. Wichtig ist dabei, dass der Anbieter für die entsprechende Versorgung Vertragspartner der zuständigen AOK ist beziehungsweise die erforderlichen Voraussetzungen für die Abgabe erfüllt.

Die AOK stellt eine Hilfsmittelsuche zur Verfügung, über die Vertragspartner in der jeweiligen Region gefunden werden können.

Welche Kosten können zusätzlich entstehen?

Neben der gesetzlichen Zuzahlung können unter bestimmten Umständen weitere Kosten entstehen. Dies betrifft insbesondere Leistungen oder Ausstattungen, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen.

Kostenart Mögliche Kostenübernahme Wichtig
Medizinisch notwendige Versorgung Grundsätzlich über die Krankenkasse möglich Voraussetzungen und Genehmigung beachten
Gesetzliche Zuzahlung Vom Versicherten zu tragen Grundsätzlich 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
Medizinisch nicht erforderliche Zusatzfunktionen Nicht automatisch von der AOK übernommen Mögliche Mehrkosten vorab klären
Privater Kauf ohne vorherige Klärung Nicht automatisch erstattungsfähig Vor dem Kauf die Kostenübernahme klären

Elektrischer Rollstuhl von der AOK – die wichtigsten Fragen auf einen Blick

  • Übernimmt die AOK einen elektrischen Rollstuhl?
    Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, wenn das Hilfsmittel medizinisch erforderlich ist und die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.
  • Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
    Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls ist eine ärztliche Verordnung beziehungsweise medizinische Begründung in der Regel ein wichtiger Bestandteil der Versorgung.
  • Wie beantrage ich den Elektrorollstuhl?
    Häufig wird die Versorgung über einen AOK-Vertragspartner wie ein Sanitätshaus beantragt.
  • Wie viel muss ich zuzahlen?
    Für Hilfsmittel gilt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zuzahlungsbefreiung bestehen.
  • Bezahlt die AOK jedes Wunschmodell?
    Nein. Entscheidend ist die medizinisch notwendige und geeignete Versorgung. Für darüber hinausgehende Wünsche können Mehrkosten entstehen.
  • Sind Elektrorollstuhl und Elektromobil dasselbe?
    Nein. Beide gehören zu den Kranken- beziehungsweise Behindertenfahrzeugen, unterscheiden sich aber hinsichtlich Einsatzbereich und Voraussetzungen.

Checkliste für den Antrag auf einen elektrischen Rollstuhl bei der AOK

  • Arzttermin vereinbaren und Mobilitätsprobleme schildern
  • Ärztliche Verordnung beziehungsweise medizinische Begründung besorgen
  • Geeigneten AOK-Vertragspartner für die Hilfsmittelversorgung suchen
  • Elektrorollstuhl beraten und möglichst praktisch erproben
  • Notwendige Ausstattung gemeinsam mit dem Fachbetrieb festlegen
  • Kostenvoranschlag und erforderliche Unterlagen einreichen lassen
  • Entscheidung der AOK abwarten
  • Vor einer privaten Zusatzleistung die möglichen Mehrkosten schriftlich klären

Warum die zuständige AOK entscheidend ist

Nicht jede AOK hat identische Vertragsbedingungen. Die AOK weist ausdrücklich darauf hin, dass Leistungen und Vertragsinhalte bei Hilfsmitteln regional unterschiedlich geregelt sein können. Für Versicherte ist deshalb die jeweils zuständige AOK maßgeblich.

Wer wissen möchte, welcher Vertragspartner für einen elektrischen Rollstuhl infrage kommt oder welche konkreten Versorgungsbedingungen gelten, sollte die eigene AOK beziehungsweise deren Hilfsmittelsuche nutzen. Dadurch lässt sich vor der Auswahl eines Modells klären, wie die Versorgung im jeweiligen Wohnort organisiert ist.

Geschrieben von:
Dirk Staudinger

Dirk Staudinger

Redakteur

Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Neben Treppenliften schreibt er auch über weitere Hilfsmittel für Senioren.

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