Pflegehilfsmittel-Pauschale seit 2025: Erhöhung auf 42 Euro – das müssen Sie wissen

Geschrieben von Dirk Staudinger Dirk Staudinger
Pflege Zuhause
Lesezeit 4 Minuten

Die Pflegehilfsmittel-Pauschale wurde 2025 erhöht: Pflegebedürftige erhalten jetzt bis zu 42 Euro monatlich für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese Anpassung soll die häusliche Pflege stärken und Angehörige finanziell entlasten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Produkte übernommen werden und wie Sie die Pauschale optimal nutzen.

Pflegehilfsmittel-Pauschale seit 2025: Erhöhung auf 42 Euro – das müssen Sie wissen
Symbolbild (KI generiert)

Was ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale?

Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse. Sie dient dazu, die Kosten für Verbrauchsprodukte in der häuslichen Pflege zu decken.

Dazu zählen unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz / Schutzschürzen

Diese Hilfsmittel tragen wesentlich zur Hygiene und Sicherheit im Pflegealltag bei.

Neue Höhe 2025: 42 Euro pro Monat

Die wichtigste Änderung im Überblick besteht darin, dass die monatliche Pauschale bis zum Jahr 2024 noch 40 Euro betrug, während sie seit dem Jahr 2025 auf 42 Euro pro Monat angehoben wurde.

Warum wurde die Pauschale erhöht?

Die Anpassung der Pauschale erfolgte aus mehreren Gründen. Zum einen sind die Preise für Hygieneprodukte in den letzten Jahren gestiegen. Zum anderen sind die Anforderungen an den Infektionsschutz deutlich höher geworden. Darüber hinaus hat die häusliche Pflege insgesamt an Bedeutung gewonnen.

Ziel dieser Erhöhung ist es, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen langfristig sicherzustellen.

Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Pauschale?

  • Anspruch auf die 42 Euro Pflegehilfsmittel haben
  • Personen mit Pflegegrad 1 bis 5
  • Pflege in häuslicher Umgebung (z. B. Zuhause oder Wohngemeinschaft)
  • Betreuung durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen

Wichtig: In stationären Pflegeeinrichtungen besteht kein Anspruch auf diese Pauschale.

Welche Pflegehilfsmittel werden übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Beispiele:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion und Flächendesinfektion
  • Schutzschürzen
  • Einmalmasken
  • Bettschutzeinlagen (Einweg)

Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren fallen nicht unter diese Pauschale.

Pflegehilfsmittel bequem nach Hause: Pflegebox nutzen

Viele Anbieter stellen sogenannte Pflegeboxen zur Verfügung, die den Alltag pflegender Angehöriger deutlich erleichtern. Dabei erfolgt in der Regel eine monatliche Lieferung der benötigten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause. Zudem können die Inhalte der Pflegebox individuell zusammengestellt werden, sodass sie genau auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sind. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Abrechnung häufig direkt mit der Pflegekasse übernommen wird, wodurch zusätzlicher organisatorischer Aufwand entfällt.

Vorteile der Pflegebox:

  • kein eigener Aufwand bei der Beschaffung
  • regelmäßige Versorgung gesichert
  • optimale Ausschöpfung der Pauschale

Besonders für pflegende Angehörige ist das eine große Entlastung.

Antrag auf Pflegehilfsmittel: So geht’s

Um die Pflegehilfsmittel-Pauschale zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig.

Schritt-für-Schritt:

  • Antrag ausfüllen (online oder schriftlich)
  • Pflegegrad nachweisen
  • Genehmigung durch die Pflegekasse abwarten
  • Hilfsmittel beziehen oder liefern lassen

Tipp: Viele Anbieter übernehmen den Antrag komplett für Sie.

Tipps zur optimalen Nutzung der 42 Euro

Damit Sie die monatliche Pauschale optimal ausschöpfen können, sollten Sie Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln regelmäßig überprüfen. Außerdem ist es sinnvoll, verschiedene Produkte gezielt miteinander zu kombinieren, um bestmöglich von der Pauschale zu profitieren. Achten Sie zudem darauf, benötigte Artikel rechtzeitig nachzubestellen, damit es nicht zu Engpässen kommt. Darüber hinaus lohnt es sich, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen, um das passende Angebot für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

Wichtig ist zu beachten, dass nicht genutzte Beträge am Monatsende verfallen und eine Auszahlung nicht möglich ist.

Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 42 Euro stellt einen wichtigen Schritt zur Entlastung pflegender Angehöriger dar. Sie trägt dazu bei, gestiegene Kosten abzufedern und gleichzeitig die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.

Mehr Unterstützung durch höhere Pflegehilfsmittel-Pauschale

Wer sich über die Leistung informiert und sie konsequent nutzt, profitiert von einer besseren Hygiene im Pflegealltag. Zudem wird die finanzielle Belastung spürbar reduziert. Darüber hinaus sorgt die Pauschale insgesamt für mehr Unterstützung und Entlastung im täglichen Pflegegeschehen.

Geschrieben von:
Dirk Staudinger

Dirk Staudinger

Redakteur

Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Neben Treppenliften schreibt er auch über weitere Hilfsmittel für Senioren.

Ähnliche Artikel aus dem Ratgeber